Inhalt
1. Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie sichere ich meine Rechte in der Insolvenz? Die Insolvenz des Arbeitgebers wirft drängende Fragen auf – bekomme ich meinen Lohn? Was passiert mit meinem Arbeitsplatz? Und an wen muss ich mich wenden? Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese in der Insolvenzlage bestmöglich durchsetzen können.
2. Was bedeutet Insolvenz für Arbeitnehmer?
Wird über das Vermögen Ihres Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet, übernimmt in der Regel ein Insolvenzverwalter die Geschäfte. Ab diesem Moment gelten besondere Regeln: Ihr Arbeitsverhältnis bleibt zunächst bestehen (§ 108 Abs. 1 InsO). Der Insolvenzverwalter kann jedoch entscheiden, ob er den Betrieb weiterführt oder stilllegt.
Wichtig zu wissen: Ihre Rechte als Arbeitnehmer sind auch im Insolvenzverfahren durch das Arbeitsrecht geschützt.
Merksatz: Ihr Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit der Insolvenz – es bleibt zunächst bestehen!
3. Offene Löhne und Insolvenzgeld
Bleibt Ihr Lohn aus, springt unter bestimmten Voraussetzungen die Agentur für Arbeit ein. Sie haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig wird (§ 165 SGB III). Das Insolvenzgeld deckt rückständige Löhne für bis zu drei Monate vor der Insolvenzeröffnung.
Achtung: Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden!
🔹 Unser Tipp: Beantragen Sie Insolvenzgeld frühzeitig – die Frist ist zwingend!
4. Kündigung in der Insolvenz – was gilt?
Der Insolvenzverwalter kann das Arbeitsverhältnis kündigen, wenn er den Betrieb stilllegt (§ 113 InsO). Dabei gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Monatsende – selbst wenn Ihr Arbeitsvertrag längere Fristen vorsieht.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte, dass diese Frist auch für tarifvertraglich verlängerte Kündigungsfristen gilt.
Merksatz: Im Insolvenzfall gilt eine Höchstfrist von drei Monaten – längere Fristen werden verkürzt.
5. Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter
Offene Forderungen, die nicht durch Insolvenzgeld gedeckt sind, müssen Sie beim Insolvenzverwalter anmelden (§ 174 InsO). Dies betrifft zum Beispiel Ansprüche auf Abfindungen oder Resturlaub.
Achten Sie darauf, die Frist zur Forderungsanmeldung einzuhalten – diese wird im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts bekannt gemacht.
🔹 Unser Tipp: Melden Sie Ihre Forderungen rechtzeitig an – nur so sichern Sie sich eine Chance auf eine Quote!
6. Handlungstipps: So sichern Sie Ihre Ansprüche
✅ Bleiben Sie informiert – verfolgen Sie die Mitteilungen des Insolvenzgerichts.
✅ Stellen Sie den Antrag auf Insolvenzgeld rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit.
✅ Prüfen Sie, ob Sie offene Forderungen anmelden müssen.
✅ Holen Sie sich rechtlichen Rat, wenn der Insolvenzverwalter kündigt oder Ansprüche ablehnt.
✅ Sichern Sie Beweise: Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Kündigungsschreiben.
Gerade bei komplizierten Insolvenzverfahren lohnt sich anwaltliche Unterstützung – so stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Merksatz: Sichern Sie Ihre Ansprüche aktiv ab – Fristen nicht verpassen!
7. Unser Fazit zum Schluss
Eine Insolvenz ist für Arbeitnehmer oft ein Schock. Doch: Ihre Rechte bleiben auch in der Insolvenz geschützt. Wer klug handelt, Fristen einhält und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, hat gute Chancen, seine Ansprüche durchzusetzen.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, unterstützen wir Sie gern. Nehmen Sie Kontakt auf – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu sichern
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: