Wie sind Urlaub und Krankheit geregelt?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich krank bin? Oder: Verfällt mein Urlaubsanspruch, wenn ich lange arbeite, aber nicht frei nehme? Die Regelungen zu Urlaub und Krankheit sind komplex – aber für Sie als Arbeitnehmer entscheidend. Der folgende Artikel zeigt Ihnen, was Sie wissen müssen, und wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein kann.


1. Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Was steht Ihnen zu?

Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Sie mindestens 24 Werktage gesetzlichen Urlaub – bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind das mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr.

Zusätzlich kann Ihr Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung mehr Urlaub gewähren – das nennt man übergesetzlichen Urlaub.


2. Urlaub beantragen: So funktioniert’s richtig

Urlaub muss beantragt und genehmigt werden. Dabei gilt das sogenannte „billige Ermessen“ nach § 106 GewO: Der Arbeitgeber darf Ihren Urlaub nur aus betrieblichen Gründen ablehnen – nicht willkürlich.

Wichtig: Urlaub verfällt nicht automatisch am Jahresende. Er kann bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, danach nur, wenn Sie aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert waren (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

🔹 Unser Tipp: Reichen Sie Urlaubsanträge frühzeitig schriftlich ein – am besten per E-Mail mit Lesebestätigung.


3. Krankheit während des Urlaubs – Was gilt dann?

Wenn Sie im Urlaub krank werden, zählt dieser Zeitraum nicht als Urlaub, sondern als Arbeitsunfähigkeit (§ 9 BUrlG). Voraussetzung: Sie legen ein ärztliches Attest vor, am besten direkt ab dem ersten Krankheitstag.

Der Urlaub wird Ihnen gutgeschrieben – Sie dürfen ihn später nachholen.


4. Krankheit vor dem Urlaub – Was passiert mit den Urlaubstagen?

Wenn Sie vor dem Urlaub krank werden, können Sie den Urlaub nicht antreten. Auch hier gilt: Mit ärztlichem Attest bleiben die Urlaubstage erhalten und können neu geplant werden.

Achtung: Erscheinen Sie nicht zum Urlaub ohne Krankschreibung, kann das als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden.


5. Urlaub trotz Krankschreibung – Ist das erlaubt?

Grundsätzlich nein. Wer krankgeschrieben ist, soll sich erholen – und nicht verreisen oder am Strand liegen. Aber: Wenn Ihre Erkrankung mit dem Urlaubsziel vereinbar ist (z. B. Reha am Meer bei Rückenproblemen), kann ein Urlaub trotzdem zulässig sein.

Wichtig: Informieren Sie den Arbeitgeber vorab – und holen Sie ggf. eine Reisegenehmigung des Arztes ein.

🔹 Unser Tipp: Urlaub während der Krankschreibung ist heikel – lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie reisen.


6. Länger krank und Urlaub verfallen? Das sagt das Gesetz

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt Urlaub nicht sofort, wenn Sie lange krank sind. Aber: 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres ist auch bei Langzeiterkrankung Schluss (BAG, Urteil vom 7. August 2012 – 9 AZR 353/10).

Beispiel: Urlaub aus 2023 verfällt am 31. März 2025, wenn Sie durchgehend krank waren.


7. Was tun bei Streit um Urlaub oder Krankschreibung?

Immer wieder lehnen Arbeitgeber Urlaubsanträge ab, erkennen Atteste nicht an oder behaupten, Urlaub sei verfallen. In solchen Fällen lohnt sich der Gang zum Fachanwalt.

Vor allem bei drohendem Urlaubsverfall, Abmahnung wegen Urlaub oder Streit über Arbeitsunfähigkeiten können Sie Ihre Rechte notfalls auch gerichtlich durchsetzen.

🔹 Unser Tipp: Zögern Sie nicht, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen – oft lassen sich Konflikte dadurch schnell und sauber lösen.


Was bedeutet das für Sie?

Urlaub und Krankheit sind rechtlich klar geregelt – doch in der Praxis gibt es viele Stolperfallen. Warten Sie nicht zu lange, wenn Ihr Urlaub abgelehnt oder gestrichen wird, oder Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Wir helfen Ihnen gern, Ihre Ansprüche durchzusetzen – kompetent, nahbar und mit klarem Plan.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: