Wie unterscheiden sich die Arbeitszeiten?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie unterscheiden sich Arbeitszeiten eigentlich? Gibt es gesetzliche Grenzen? Wann darf der Arbeitgeber Überstunden verlangen? Und welche Modelle gibt es, um Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren? Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick und zeigt, wann sich eine rechtliche Beratung lohnen kann.


1. Gesetzliche Grundlagen der Arbeitszeit

Die Arbeitszeit wird in Deutschland im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Nach § 3 ArbZG beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit 8 Stunden pro Werktag, die auf bis zu 10 Stunden verlängert werden darf, wenn ein Ausgleich innerhalb von sechs Monaten erfolgt.

Ruhepausen sind ebenfalls Pflicht: Nach § 4 ArbZG müssen Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten Pause machen. Außerdem sieht § 5 ArbZG eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor.


2. Unterschiede bei Arbeitszeiten im Betrieb

Nicht jeder Arbeitnehmer arbeitet gleich: Manche haben eine regelmäßige 40-Stunden-Woche, andere arbeiten in Schichtsystemen oder Teilzeit. Auch Gleitzeitmodelle mit Arbeitszeitkonten sind verbreitet.

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Regelungen enthalten. Beispiel: In der Pflege oder Gastronomie gelten häufig längere Arbeitszeiten mit speziellen Ausgleichsmechanismen.


3. Besondere Arbeitszeitmodelle

Immer beliebter werden flexible Modelle wie Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit oder Homeoffice-Regelungen. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 8 TzBfG) haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Anspruch auf Teilzeit.

Einige Branchen arbeiten mit Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst. Bereitschaftsdienst gilt grundsätzlich als Arbeitszeit.

🔹 Tipp: Klären Sie bei Sonderformen wie Homeoffice schriftlich, wie Arbeitszeit erfasst wird, um Konflikte zu vermeiden.


4. Überstunden und Mehrarbeit

Überstunden sind häufig ein Streitpunkt: Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Überstunden nur anordnen, wenn das im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

Das Bundesarbeitsgericht entschied (BAG, Urteil vom 26.06.2019 – 5 AZR 452/18), dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen – das gilt auch für Überstunden. Nicht erfasste Überstunden können daher oft nicht durchgesetzt werden.


5. Unser Fazit zum Schluss: Was bedeutet das für Sie?

Die Unterschiede bei Arbeitszeiten sind vielfältig – und oft steckt der Teufel im Detail. Prüfen Sie genau, ob Ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben einhält. Gerade bei Überstunden, Schichtarbeit oder Sonderformen wie Homeoffice lohnt sich eine juristische Beratung, um Ihre Rechte zu wahren.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag von uns prüfen – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Arbeitszeit fair zu gestalten.

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