Wie unterscheiden sich Organstellung und Arbeitsverhältnis?

Einleitung

Viele Menschen sind überrascht, wenn sie hören, dass ein Geschäftsführer zwar für ein Unternehmen arbeitet – aber nicht unbedingt ein Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne ist. Der Grund liegt im Unterschied zwischen Organstellung und Arbeitsverhältnis. Wer diesen Unterschied nicht kennt, riskiert gravierende Missverständnisse, etwa beim Kündigungsschutz oder der Sozialversicherung.

In diesem Beitrag erklären wir, was es mit der Organstellung auf sich hat, wie sie sich vom Arbeitsverhältnis unterscheidet – und warum diese Unterscheidung für Sie als Geschäftsführer oder angestellter Manager eine zentrale Rolle spielt.


1. Was ist eine Organstellung?

Die Organstellung ergibt sich aus dem Gesellschaftsrecht – nicht aus dem Arbeitsrecht. Wer beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH ist, gehört zu den sogenannten „Organen“ der Gesellschaft.

Das bedeutet: Die Person vertritt die Gesellschaft nach außen (§ 35 GmbHG) und handelt für sie rechtsverbindlich. Sie ist somit Teil des Willensbildungsprozesses der juristischen Person – ganz ähnlich wie der Vorstand bei einer AG.

Typisch für die Organstellung:

  • Bestellung und Abberufung durch die Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5 GmbHG)
  • Dienstverhältnis auf der Grundlage eines Anstellungsvertrags (nicht notwendig ein Arbeitsvertrag!)
  • Weisungsfreiheit: Ein Geschäftsführer unterliegt keinen detaillierten Arbeitsanweisungen wie ein normaler Arbeitnehmer

2. Was ist ein Arbeitsverhältnis?

Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn jemand weisungsgebunden, gegen Entgelt und persönlich abhängig für ein Unternehmen tätig ist. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 611a BGB.

Merkmale eines Arbeitsverhältnisses:

  • Persönliche Abhängigkeit: Der Arbeitnehmer folgt den Anweisungen des Arbeitgebers
  • Sozialversicherungspflicht: Beiträge zu Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • Kündigungsschutz: Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), sofern die Voraussetzungen vorliegen

3. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

MerkmalOrganstellungArbeitsverhältnis
RechtsgrundlageGesellschaftsrecht (z. B. GmbHG)Arbeitsrecht (z. B. BGB, KSchG)
WeisungsgebundenheitNeinJa
KündigungsschutzNein (§ 14 KSchG)Ja, bei Vorliegen der Voraussetzungen
SozialversicherungspflichtNein (i.d.R.)Ja
VertretungsmachtJa, für das UnternehmenNein
MitbestimmungsrechteKeineJa, z. B. Betriebsrat

4. Folgen für Kündigung, Sozialversicherung & Co.

Der Unterschied hat weitreichende Folgen in der Praxis:

Kündigungsschutz

Ein GmbH-Geschäftsführer hat keinen Anspruch auf Kündigungsschutz nach dem KSchG (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG). Eine Kündigung des Anstellungsvertrags ist in der Regel fristgerecht oder fristlos nach BGB möglich – ohne besondere soziale Rechtfertigung.

Sozialversicherung

Geschäftsführer mit beherrschendem Einfluss oder ohne persönliche Abhängigkeit gelten als selbstständig – und sind nicht sozialversicherungspflichtig. Das gilt selbst dann, wenn sie ein Gehalt beziehen.

Statusfeststellungsverfahren

Oft ist unklar, ob jemand noch Arbeitnehmer ist oder bereits „nur“ Organ. In solchen Fällen empfiehlt sich ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

🔹 Unser Tipp: Klären Sie frühzeitig Ihren Status – im Zweifel mit anwaltlicher Unterstützung.


5. Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie eine Position als Geschäftsführer übernehmen oder eine solche besetzen möchten, sollten Sie sich bewusst sein: Die Organstellung ist keine Komfortzone. Weder greift der normale Kündigungsschutz noch besteht automatisch Versicherungsschutz.

Auch wenn zusätzlich ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, ist entscheidend, wie die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Die Abgrenzung kann im Streitfall entscheidend sein – etwa bei Kündigung, Krankheit oder in der Insolvenz.

Wir beraten Sie gern, wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie (noch) Arbeitnehmer sind oder bereits in der Rolle eines Organs agieren – und wie Sie sich in dieser Position am besten absichern.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: