Wie unterscheiden sich Werkvertrag und Arbeitsvertrag?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer und Selbstständige fragen sich: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Arbeitsvertrag? Die Antwort darauf ist wichtig, denn die falsche Einordnung kann weitreichende rechtliche Folgen haben – von Sozialversicherungsbeiträgen bis zum Kündigungsschutz. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Unterschiede klar und verständlich – und worauf Sie achten sollten, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.


1. Was ist ein Werkvertrag?

Der Werkvertrag ist in den §§ 631 ff. BGB geregelt. Er verpflichtet den Unternehmer (Werkunternehmer) dazu, ein bestimmtes Werk herzustellen. Typisch ist: Es wird ein Erfolg geschuldet, also ein konkretes Ergebnis. Beispiele: Ein Handwerker, der ein Bad renoviert, oder ein Programmierer, der eine Software erstellt. Der Auftraggeber zahlt erst, wenn das Werk abgenommen wird.


2. Was ist ein Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag ist in §§ 611a BGB geregelt. Er ist ein besonderer Dienstvertrag: Der Arbeitnehmer schuldet nicht den Erfolg, sondern seine Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber zahlt regelmäßig Lohn – unabhängig vom konkreten Ergebnis. Zudem bestehen Schutzrechte wie Kündigungsschutz (§ 1 KSchG), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG) und Urlaubsansprüche (§ 1 BUrlG).


3. Wichtige Unterschiede zwischen Werkvertrag und Arbeitsvertrag

3.1 Weisungsgebundenheit

Ein Arbeitnehmer ist in die Betriebsorganisation eingegliedert und unterliegt dem Weisungsrecht seines Arbeitgebers (§ 611a Abs. 1 BGB). Beim Werkvertrag handelt der Unternehmer eigenverantwortlich und ist nicht weisungsgebunden.

3.2 Sozialversicherung und Steuer

Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Werkunternehmer gelten als Selbstständige und tragen ihre Beiträge selbst. Falsch eingestufte Verträge können zu hohen Nachzahlungen führen.

3.3 Kündigungsschutz

Nur Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz nach dem KSchG. Werkverträge enden automatisch mit der Abnahme des Werkes (§ 640 BGB).


4. Was bedeutet das für Sie?

Die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitsvertrag ist oft nicht leicht. Besonders bei freien Mitarbeitern droht der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit, wenn tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Das kann hohe Nachzahlungen und Bußgelder für den Auftraggeber bedeuten – und fehlende Absicherung für den Betroffenen.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, wenn Sie unsicher sind. Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Rechtsposition zu sichern.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: