Wie verhalte ich mich bei Anhörung durch den Arbeitgeber?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie sie sich bei einer Anhörung durch den Arbeitgeber richtig verhalten sollen. Oft geht es dabei um Vorwürfe, die zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung führen könnten. Umso wichtiger ist es, diese Situation ernst zu nehmen – und taktisch klug zu handeln. Wir erklären, was Sie wissen sollten und wie wir Ihnen dabei helfen können.


1. Was bedeutet eine Anhörung durch den Arbeitgeber?

Die Anhörung ist häufig Teil des sogenannten formellen Anhörungsverfahrens, bevor eine arbeitsrechtliche Maßnahme ergriffen wird. Der Arbeitgeber muss Ihnen dabei Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Das ist nicht nur fair, sondern kann auch rechtlich erforderlich sein, z. B. vor einer verhaltensbedingten Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG).


2. Muss ich an der Anhörung teilnehmen?

Eine Pflicht zur Teilnahme gibt es grundsätzlich nicht. Allerdings kann Ihr Schweigen als Indiz gegen Sie gewertet werden. Es gilt: Wer sich nicht äußert, kann dem Arbeitgeber keine entlastenden Umstände vortragen.

Unser Tipp: Kommen Sie gut vorbereitet – aber reden Sie nicht unbedacht drauflos.


3. Wie verhalte ich mich während der Anhörung?

  • Ruhe bewahren: Lassen Sie sich nicht provozieren.
  • Keine spontanen Zugeständnisse: Sie müssen nichts unterschreiben oder sofort alles zugeben.
  • Notizen machen: Protokollieren Sie, was gesagt wird.
  • Keine falschen Angaben: Lügen kann später zu einer fristlosen Kündigung führen.

Bei heiklen Vorwürfen sollten Sie immer überlegen, ob Sie zunächst rechtlichen Rat einholen.


4. Darf ich eine Begleitperson mitnehmen?

Ja! Nach § 82 Abs. 2 BetrVG dürfen Sie bei betrieblichen Gesprächen ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen. Gibt es keinen Betriebsrat, dürfen Sie eine Person Ihres Vertrauens fragen – allerdings muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Oft hilft es, einen Rechtsanwalt mitzunehmen oder zumindest vorher zu konsultieren.


5. Was passiert nach der Anhörung?

Nach der Anhörung entscheidet der Arbeitgeber, ob er eine Abmahnung, Versetzung oder Kündigung ausspricht. Achten Sie darauf, was Sie anschließend schriftlich erhalten. Bei einer Kündigung gilt: Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben (§ 4 KSchG).

Zögern Sie nicht, uns in diesem Stadium einzuschalten – wir prüfen für Sie, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.


6. Unser Fazit zum Schluss

Eine Anhörung durch den Arbeitgeber kann über Ihre berufliche Zukunft entscheiden. Nehmen Sie die Situation ernst und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Im Zweifel lohnt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Wir stehen Ihnen dabei mit unserer arbeitsrechtlichen Erfahrung zur Seite – sprechen Sie uns gerne an!

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: