Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer sind auf ihren Lohn dringend angewiesen – Miete, Rechnungen, Lebensunterhalt. Umso belastender ist es, wenn das Geld einfach nicht kommt. Lohnrückstand ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine klare Pflichtverletzung des Arbeitgebers. Doch was tun? Mahnen? Klagen? Aufhören zu arbeiten? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie sich bei Lohnrückstand klug, rechtssicher und wirksam verhalten.
1. Was bedeutet Lohnrückstand eigentlich?
Ein Lohnrückstand liegt vor, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht vollständig oder gar nicht zum Fälligkeitsdatum zahlt. Der gesetzliche Regelfall ist: Der Lohn ist spätestens zum Monatsende fällig (§ 614 BGB), wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Merksatz: Lohn ist regelmäßig zum Monatsende fällig – Verzögerungen sind rechtlich nicht erlaubt.
2. Erste Schritte bei ausbleibender Zahlung
Bleibt der Lohn aus, sollten Sie zunächst das Gespräch suchen – vielleicht liegt ein bloßer Buchungsfehler vor. Bleibt eine Zahlung dennoch aus, dokumentieren Sie:
- Datum der Fälligkeit und des Verzugseintritts
- Höhe des ausstehenden Betrags
- Bisherige Kommunikation mit dem Arbeitgeber
Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit gerät der Arbeitgeber automatisch in Verzug – Sie haben dann Anspruch auf Verzugszinsen (§ 288 BGB).
🔹 Unser Tipp: Notieren Sie sich unbedingt die Fälligkeitsdaten und sichern Sie Belege (z. B. Kontoauszüge, E-Mails).
3. Schriftliche Lohnforderung – so gehen Sie vor
Spätestens nach einer erfolglosen mündlichen Aufforderung sollten Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auffordern. Die Lohnforderung sollte enthalten:
- exakte Berechnung des Rückstands
- Fristsetzung (z. B. 7 oder 14 Tage)
- Hinweis auf weitere rechtliche Schritte
Ein solches Schreiben kann bereits Druck aufbauen und zeigt, dass Sie Ihre Rechte kennen.
🔹 Mustertipp: „Hiermit fordere ich Sie auf, den ausstehenden Lohn für den Monat Mai 2025 in Höhe von 2.800 € netto bis zum [Datum] auf mein Konto zu überweisen.“
4. Recht auf Zurückbehaltung der Arbeitsleistung?
Wenn der Arbeitgeber nachhaltig nicht zahlt, dürfen Sie unter Umständen die Arbeit verweigern (§ 273 BGB). Achtung: Das ist heikel – vorher unbedingt rechtlich beraten lassen!
Voraussetzungen:
- Lohnrückstand in erheblicher Höhe (mind. ein Monatsgehalt)
- keine Zweifel an der Fälligkeit
- vorherige schriftliche Ankündigung
Merksatz: Arbeitsverweigerung ist möglich – aber nur in engen Grenzen und mit Bedacht.
5. Klage auf Lohnzahlung – so läuft das Verfahren
Zahlt der Arbeitgeber trotz Aufforderung nicht, können Sie beim Arbeitsgericht Klage auf Zahlung erheben (§ 46 ArbGG). Vorteil: Kein Anwaltszwang in der ersten Instanz und keine Gerichtskosten, wenn Sie vollständig gewinnen.
Ablauf:
- Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen
- Güteverhandlung
- Hauptverhandlung (falls keine Einigung)
Lohnklagen sind grundsätzlich gut durchsetzbar – insbesondere bei unstreitiger Arbeitsleistung.
🔹 Unser Tipp: Eine Klage kann auch psychologisch wirken – Arbeitgebern droht ein kostenintensiver Prozess.
6. Fristen und Ausschlussklauseln – das sollten Sie wissen
Viele Arbeitsverträge enthalten sogenannte Ausschlussklauseln, nach denen Lohnansprüche innerhalb kurzer Fristen (z. B. 3 Monate) geltend gemacht werden müssen. Sonst verfallen sie – selbst wenn sie gerechtfertigt wären!
Auch tarifvertragliche Fristen können greifen. Prüfen Sie unbedingt:
- Gibt es eine Ausschlussfrist im Vertrag?
- Ist die Klausel wirksam formuliert?
- Wurde die Frist gewahrt?
Merksatz: Selbst berechtigte Lohnansprüche können verfallen – wenn Sie Fristen versäumen.
7. Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht zahlt, sollten Sie nicht abwarten, sondern schnell, klar und konsequent handeln. Schon eine einfache schriftliche Zahlungsaufforderung kann helfen – manchmal braucht es aber auch eine Klage, um den Druck zu erhöhen. Wir unterstützen Sie dabei mit Erfahrung, Verhandlungsgeschick und klarer Strategie.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: