Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob und wie ein Bonus im Arbeitszeugnis auftauchen sollte – vor allem dann, wenn die Sonderzahlung einen wesentlichen Teil des Gehalts ausgemacht hat oder Ausdruck besonderer Leistungen war. Andere befürchten, dass das Fehlen einer solchen Erwähnung negativ ausgelegt werden könnte.
Wir erklären, was das Arbeitsrecht hierzu sagt, welche Formulierungen typisch sind – und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Ihr Bonus nicht erwähnt wird.
1. Was ist ein Bonus im arbeitsrechtlichen Sinne?
Ein Bonus ist eine zusätzliche Vergütung, die neben dem Grundgehalt gezahlt wird. Er kann freiwillig, leistungsbezogen, zielgebunden oder vertraglich garantiert sein. Häufige Bonusarten sind:
- Zielvereinbarungsboni
- Jahresendboni
- Team- oder Erfolgsprämien
Je nach Gestaltung kann ein Bonus Entgeltcharakter haben – also ein fester Bestandteil der Vergütung sein – oder eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Merksatz: Ein Bonus kann Teil des festen Vergütungssystems oder freiwillig gewährt sein – das beeinflusst, ob und wie er im Zeugnis erwähnt wird.
2. Gehört der Bonus ins Arbeitszeugnis?
Grundsätzlich enthält ein Arbeitszeugnis keine Pflichtangabe zur Vergütung – also auch nicht zum Bonus. Doch in der Praxis wird ein Bonus erwähnt, wenn er:
- regelmäßig gezahlt wurde,
- Ausdruck besonderer Leistungen war oder
- ein bedeutender Teil des Einkommens darstellte.
Vor allem in qualifizierten Arbeitszeugnissen kann die Erwähnung des Bonus ein Hinweis auf überdurchschnittliche Leistungen sein.
🔹 Unser Tipp: Wenn der Bonus leistungsabhängig war und regelmäßig gezahlt wurde, kann es sinnvoll sein, ihn im Zeugnis aufzunehmen – als Nachweis Ihrer guten Performance.
3. Wie wird ein Bonus im Zeugnis konkret formuliert?
Typische Formulierungen für Bonuszahlungen im Arbeitszeugnis lauten zum Beispiel:
„Frau X erhielt für ihre sehr guten Leistungen jährlich eine Bonuszahlung.“
„Herr Y wurde regelmäßig mit einer leistungsabhängigen Prämie bedacht.“
„Aufgrund ihrer besonderen Erfolge im Vertrieb erhielt Frau Z eine Zielprämie.“
Wichtig ist: Die Formulierung darf keine versteckten negativen Hinweise enthalten. Ein Satz wie „Herr X erhielt einen Bonus, obwohl er seine Ziele nur teilweise erreichte“ wäre unzulässig.
Merksatz: Eine neutrale bis positive Erwähnung des Bonus kann Ihre Leistungsbeurteilung im Zeugnis aufwerten.
4. Was bedeutet ein nicht erwähnter Bonus?
Wenn ein Bonus nicht erwähnt wird, obwohl er regelmäßig gezahlt wurde oder vertraglich vereinbart war, stellt sich die Frage: Absicht oder bloßes Versehen?
Fehlt der Hinweis, kann das neutral oder sogar nachteilig ausgelegt werden – je nachdem, ob der Leser des Zeugnisses davon ausgehen muss, dass keine besonderen Leistungen erbracht wurden.
Falls Sie sich benachteiligt fühlen, haben Sie ggf. einen Anspruch auf Zeugnisberichtigung (§ 109 GewO) – insbesondere dann, wenn vergleichbare Kollegen mit Bonuszahlung erwähnt wurden und Sie nicht.
🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie Ihr Zeugnis – und fordern Sie ggf. eine Ergänzung zur Bonuszahlung, wenn diese regelmäßig und leistungsbezogen war.
5. Unser Fazit zum Schluss
Ein Bonus im Arbeitszeugnis ist kein Muss – aber oft ein qualitätssteigerndes Detail, das Ihre Leistungen unterstreichen kann. Wird der Bonus sachlich und positiv erwähnt, wirkt sich das regelmäßig vorteilhaft auf spätere Bewerbungen aus.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Zeugnis vollständig und wohlwollend formuliert ist, unterstützen wir Sie gerne mit einer fundierten Zeugnisprüfung und -korrektur.
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