Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Zählt Freizeitausgleich zur Vergütung? Darf der Arbeitgeber Überstunden nur durch freie Tage ausgleichen – oder müssen diese auch bezahlt werden? Und was passiert mit angesammeltem Freizeitausgleich, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen – verständlich, praxisnah und rechtlich fundiert.
1. Was ist Freizeitausgleich überhaupt?
Freizeitausgleich bedeutet, dass Überstunden nicht ausbezahlt, sondern durch entsprechende Freizeit abgegolten werden. Statt Geld gibt es also Zeit zurück. Die Grundlage dafür kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Ein Beispiel: Wer an einem Tag zwei Stunden länger arbeitet, kann diese zwei Stunden später freinehmen – das ist Freizeitausgleich.
Merksatz: Freizeitausgleich ist die zeitliche Kompensation von Mehrarbeit – kein zusätzlicher Lohn.
2. Zählt Freizeitausgleich als Vergütung im arbeitsrechtlichen Sinn?
Nein, klassischer Freizeitausgleich zählt nicht zur Vergütung, denn er ist gerade das Gegenstück zur Auszahlung. Rechtlich liegt hier kein Entgelt, sondern eine Naturalabgeltung vor: Der Arbeitnehmer erhält statt Geld bezahlte Freizeit.
Aber: Während des Freizeitausgleichs wird das normale Gehalt weitergezahlt. Das bedeutet: Wer Überstunden durch Freizeit ausgleicht, bekommt an diesem Tag trotzdem Lohn – allerdings keinen zusätzlichen.
Merksatz: Freizeitausgleich ersetzt die Vergütung für Überstunden – er ist selbst aber kein zusätzlicher Vergütungsbestandteil.
3. Wann besteht Anspruch auf bezahlten Freizeitausgleich?
Ob Überstunden ausgezahlt oder in Freizeit abgegolten werden, richtet sich nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen:
- Gibt es eine Regelung im Vertrag, muss diese beachtet werden.
- Fehlt eine Regelung, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich Zahlung verlangen – es sei denn, der Arbeitgeber bietet rechtzeitig Freizeitausgleich an und der Arbeitnehmer nimmt diesen an.
- In vielen Tarifverträgen ist festgelegt, dass Freizeitausgleich nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen kann.
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Wird Freizeitausgleich gewährt, muss er klar und verbindlich zugeordnet sein (BAG, Urteil vom 23.09.2015 – 5 AZR 767/13). Eine bloße „Verrechnung im Kopf“ reicht nicht.
🔹 Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass Freizeitausgleich dokumentiert und klar geregelt ist – sonst riskieren Sie, auf Ihre Überstundenvergütung zu verzichten.
4. Was gilt bei Kündigung oder Krankheit?
Ein häufiger Streitpunkt: Was passiert mit offenem Freizeitausgleich, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder der Arbeitnehmer krank wird?
- Wird das Arbeitsverhältnis beendet, kann Freizeitausgleich nicht mehr gewährt, sondern muss ausbezahlt werden (§ 615 BGB analog).
- Bei Krankheit während geplanter Freizeitausgleichstage gilt: Der Ausgleichstag verfällt nicht, sondern muss neu gewährt werden – ähnlich wie bei Urlaub.
Merksatz: Offener Freizeitausgleich wird bei Kündigung oder Krankheit zur Geldforderung – es sei denn, er wurde wirksam gewährt.
5. Was tun bei Streit um Freizeitausgleich?
Wenn der Arbeitgeber Freizeitausgleich ohne Zustimmung anordnet oder Überstunden gar nicht ausgleichen will, sollten Sie handeln:
- Fordern Sie den Ausgleich schriftlich und konkret.
- Lassen Sie sich geleistete Überstunden bestätigen – idealerweise durch Stundenzettel, E-Mails oder Zeugenaussagen.
- Wird der Ausgleich verweigert, bleibt oft nur die gerichtliche Geltendmachung der Vergütung.
Achtung: In vielen Arbeitsverträgen gelten Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche verfallen – teilweise schon nach 3 Monaten.
🔹 Unser Tipp: Warten Sie nicht zu lange – bei offenen Überstunden lohnt sich frühzeitige anwaltliche Unterstützung.
Was bedeutet das für Sie?
Freizeitausgleich ist kein Bonus, sondern ein Ausgleich für Mehrarbeit. Ob er korrekt gewährt wurde und ob Ihnen möglicherweise eine Auszahlung zusteht, lässt sich oft nur im Einzelfall klären. Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Situation zu bewerten ist, helfen wir Ihnen gerne weiter – unverbindlich in einer Erstberatung.
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