Inhalt
Einleitung
Ein Aufhebungsvertrag mit Freistellung klingt auf den ersten Blick verlockend: Keine Arbeit mehr, aber weiterhin Gehalt. Doch Vorsicht – was zunächst angenehm klingt, kann juristisch und finanziell weitreichende Folgen haben. Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was passiert mit meinem Resturlaub? Habe ich noch Anspruch auf Sonderzahlungen? Und was bedeutet das für mein Arbeitslosengeld?
In diesem Beitrag erklären wir, worauf Sie achten sollten – und wann anwaltliche Beratung sinnvoll ist.
1. Was bedeutet Freistellung im Aufhebungsvertrag?
Eine Freistellung bedeutet, dass Sie von Ihrer Pflicht zur Arbeitsleistung befreit werden – meist ab einem bestimmten Datum bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese kann im Aufhebungsvertrag ausdrücklich geregelt sein.
Es gibt zwei Arten:
- Einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber (z. B. nach Kündigung)
- Einvernehmliche Freistellung im Aufhebungsvertrag, oft verbunden mit Regelungen zu Urlaub, Überstunden und Vergütung
Eine vertraglich vereinbarte Freistellung ist regelmäßig auch arbeitsrechtlich bindend – allerdings kommt es stark auf die genaue Formulierung an.
Merksatz: Eine Freistellung muss im Aufhebungsvertrag klar geregelt sein – nur dann gibt es Rechtssicherheit.
2. Unterschied: Widerruflich oder unwiderruflich freigestellt?
Widerrufliche Freistellung bedeutet: Der Arbeitgeber kann Sie theoretisch jederzeit zurückholen. In der Praxis passiert das selten – rechtlich bleibt aber eine Unsicherheit.
Unwiderrufliche Freistellung bedeutet: Sie müssen definitiv nicht mehr arbeiten – und können sich z. B. auf Bewerbungen oder den Übergang zur Arbeitslosigkeit konzentrieren. Diese Variante ist für Arbeitnehmer meist vorteilhafter, insbesondere im Hinblick auf das Arbeitslosengeld.
🔹 Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass die Freistellung unwiderruflich erfolgt – das bietet Klarheit und Planungssicherheit.
3. Auswirkungen auf Gehalt, Urlaub und Überstunden
Während der Freistellung läuft das Gehalt in der Regel weiter – es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.
Wichtig:
- Resturlaub wird oft mit der Freistellung verrechnet, wenn dies ausdrücklich geregelt ist („unter Anrechnung des Urlaubs“).
- Überstunden können ebenfalls durch Freistellung abgegolten werden – auch das muss konkret formuliert sein.
- Bonus- und Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) müssen klar geregelt sein, sonst droht Streit.
Merksatz: Ohne eindeutige Regelung bleiben Urlaub und Überstunden bestehen – und können nach Vertragsende noch eingefordert werden.
4. Sozialversicherung und Arbeitslosengeld – was ist zu beachten?
Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen (§ 159 SGB III), wenn die Agentur für Arbeit davon ausgeht, dass Sie Ihre Arbeitslosigkeit „mitverursacht“ haben.
Wichtig ist daher:
- Eine unwiderrufliche bezahlte Freistellung wirkt sich meist nicht negativ auf das ALG I aus – vor allem, wenn keine Abfindung gezahlt wird oder die Kündigungsfrist eingehalten wird.
- Abfindungen oder verkürzte Kündigungsfristen müssen mit Blick auf das Ruhen des Anspruchs (§ 158 SGB III) berücksichtigt werden.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie vor Unterschrift prüfen, ob Ihnen eine Sperrzeit oder ein Ruhen des ALG I droht – das lässt sich oft vermeiden.
5. Rechtliche Fallstricke – was oft übersehen wird
Ein Aufhebungsvertrag ist nicht widerrufbar. Einmal unterschrieben, ist er verbindlich – auch wenn Sie es sich später anders überlegen. Gerade bei Freistellungsvereinbarungen werden oft folgende Punkte vergessen:
- Keine Regelung zur Nutzung von Dienstwagen oder IT-Geräten während der Freistellung
- Keine Klarstellung zur Verschwiegenheitspflicht oder Rückgabe von Unterlagen
- Keine Vereinbarung zur Zwischenzeugnis- oder Arbeitszeugniserteilung
Merksatz: Prüfen Sie, ob alle offenen Punkte – von Urlaub über Dienstwagen bis zum Zeugnis – schriftlich geregelt sind.
6. Unsere Empfehlung zum Schluss
Ein Aufhebungsvertrag mit Freistellung kann ein fairer Weg sein, ein Arbeitsverhältnis zu beenden – wenn die Details stimmen. Lassen Sie die Vereinbarung juristisch prüfen, bevor Sie unterschreiben. Denn oft lassen sich mit einer geschickten Verhandlung oder einem klugen Zusatzsatz hohe finanzielle Nachteile vermeiden.
Wenn Sie sich unsicher sind: Wir prüfen Ihren Vertrag schnell, gründlich und rechtssicher – bundesweit, auch kurzfristig.
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