Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer unterschreiben einen Aufhebungsvertrag im Glauben, sie hätten danach noch Zeit zum Überlegen – ähnlich wie bei einem Online-Kauf. Doch: Ist ein Aufhebungsvertrag widerrufbar? Und was können Sie tun, wenn Sie es sich nach der Unterschrift anders überlegen?
Die Antwort ist ernüchternd: Ein einfacher Widerruf ist im Arbeitsrecht die absolute Ausnahme. Dennoch gibt es Möglichkeiten, sich gegen einen unüberlegten Vertrag zu wehren – aber dafür braucht es das richtige rechtliche Vorgehen.
1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Anders als bei einer Kündigung müssen sich beide Seiten über Inhalt und Zeitpunkt der Beendigung einig sein.
Typische Inhalte sind:
- Beendigungsdatum
- Abfindung
- Freistellung
- Zeugnisregelung
- Urlaubsabgeltung
Der Vertrag ist formbedürftig: Er muss schriftlich abgeschlossen werden (§ 623 BGB). Eine mündliche oder elektronische Vereinbarung (z. B. per E-Mail) ist unwirksam.
Merksatz: Ein Aufhebungsvertrag ist sofort wirksam – und nicht wie ein Online-Kauf widerrufbar.
2. Widerruf – geht das überhaupt?
Ein Widerrufsrecht wie bei Verbraucherverträgen (z. B. Online-Shopping) existiert beim Aufhebungsvertrag grundsätzlich nicht.
Das hat das Bundesarbeitsgericht eindeutig entschieden:
BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18
Dort hatte eine Arbeitnehmerin den Vertrag direkt am Arbeitsplatz unterschrieben und wollte später widerrufen. Das Gericht stellte klar: Das allgemeine Widerrufsrecht nach § 355 BGB greift nicht, weil es sich nicht um ein Verbrauchervertragsverhältnis im Sinne der gesetzlichen Vorschriften handelt.
Merksatz: Der Gesetzgeber schützt Sie beim Aufhebungsvertrag nicht durch ein automatisches Widerrufsrecht.
3. Rücktritt, Anfechtung oder Widerruf?
Auch wenn der Widerruf ausgeschlossen ist, gibt es drei andere Wege, sich möglicherweise vom Vertrag zu lösen:
a) Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung
Wenn Sie nachweislich getäuscht oder unter Druck gesetzt wurden (§ 123 BGB), kann der Vertrag angefochten werden.
Beispiel: Der Arbeitgeber droht mit fristloser Kündigung, obwohl diese objektiv haltlos wäre.
b) Anfechtung wegen Irrtums
Auch ein Erklärungsirrtum (§ 119 BGB), etwa bei falscher Vorstellung über den Inhalt des Vertrags, kann zur Anfechtung berechtigen – allerdings sehr eng begrenzt.
c) Rücktritt – meist nicht möglich
Ein Rücktrittsrecht müsste ausdrücklich im Vertrag geregelt sein – das ist so gut wie nie der Fall.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie den Vertrag unmittelbar nach Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen, wenn Sie Zweifel haben – schnelles Handeln ist entscheidend.
4. Besonderer Schutz bei Haustürgeschäften?
Ein häufiger Irrtum: Manche denken, ein Aufhebungsvertrag am Arbeitsplatz sei wie ein „Haustürgeschäft“ im Sinne des § 312g BGB.
Aber: Das BAG hat auch das verneint (BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18). Der Arbeitsplatz ist kein überraschender Ort – es besteht kein Verbraucherwiderrufsrecht.
Merksatz: Auch bei spontaner Unterschrift im Büro gibt es kein Widerrufsrecht – das Arbeitsrecht behandelt das anders als das Verbraucherschutzrecht.
5. Wann Sie anwaltliche Hilfe brauchen
Wenn Sie sich nach der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags überrumpelt oder unter Druck gesetzt fühlen, sollten Sie sofort handeln. Nur eine schnelle Anfechtung oder andere rechtliche Prüfung kann noch etwas retten.
In manchen Fällen lässt sich sogar noch nachverhandeln – etwa bei unklaren Abfindungsregelungen oder fehlenden Angaben im Vertrag. Doch je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es.
🔹 Unser Fazit: Wenn Sie zweifeln, lassen Sie sofort prüfen, ob eine Anfechtung möglich ist. Je früher, desto besser.
Was bedeutet das für Sie?
Ein Aufhebungsvertrag ist nicht widerrufbar – aber in besonderen Fällen anfechtbar. Damit Sie nicht auf einem unfairen Deal sitzen bleiben, lohnt sich frühzeitiger anwaltlicher Rat. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie prüfen lassen wollen, ob Sie noch aus einem Vertrag herauskommen oder ob Nachverhandlungen möglich sind.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: