Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich direkt nach einer Kündigung: „Soll ich sofort klagen?“ oder „Muss ich erst mit dem Arbeitgeber sprechen?“ Die kurze Antwort: Ja, Sie dürfen sofort klagen – und manchmal ist das sogar dringend notwendig. In diesem Beitrag erklären wir, wann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist, welche Fristen gelten und warum schnelles Handeln wichtig ist.
1. Wann darf ich gegen eine Kündigung klagen?
Sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, dürfen Sie dagegen Klage erheben – vorausgesetzt, es handelt sich um eine beendende Kündigung (also nicht z. B. eine Abmahnung). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kündigung fristgerecht oder fristlos ist. Entscheidend ist: Sie halten die Kündigung für unwirksam oder ungerechtfertigt.
Merksatz: Gegen jede Kündigung dürfen Sie ab Zugang sofort Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
2. Wie lange habe ich Zeit für die Klage?
Die wichtigste Frist steht in § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG):
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung haben Sie Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie objektiv rechtswidrig war. Nur in Ausnahmefällen (z. B. wenn Sie die Frist unverschuldet verpasst haben) kann eine nachträgliche Zulassung beantragt werden (§ 5 KSchG).
🔹 Unser Tipp: Zögern Sie nicht. Melden Sie sich direkt nach Erhalt der Kündigung – die Uhr tickt!
3. Was passiert, wenn ich sofort klage?
Wenn Sie unmittelbar nach Zugang der Kündigung Klage einreichen, bringt das oft Vorteile:
- Sie setzen frühzeitig ein Zeichen, dass Sie sich wehren.
- Das Gericht terminiert die Güteverhandlung schneller.
- Der Arbeitgeber sieht, dass Sie Ihre Rechte kennen – das kann die Verhandlungsbereitschaft erhöhen (z. B. für eine Abfindung).
Sie benötigen keine vorherige Rücksprache mit dem Arbeitgeber, keine Schlichtung, kein „letztes Gespräch“. Der Weg zum Gericht steht Ihnen sofort offen.
🔹 Kernaussage: Eine früh eingereichte Klage signalisiert Stärke – und verbessert oft die Verhandlungsposition.
4. Welche Unterlagen brauche ich für die Klage?
Für die Klage brauchen Sie idealerweise:
- Die schriftliche Kündigung (Datum, Absender, Inhalt)
- Ihren Arbeitsvertrag
- Ihre letzten Gehaltsabrechnungen
- Falls vorhanden: Abmahnungen, Gesprächsprotokolle, E-Mails
Ein Anwalt kann daraus eine fundierte Klage erstellen und strategisch klug aufstellen, z. B. auch parallel Urlaubsabgeltung oder Zeugnis geltend machen.
Merksatz: Je mehr Unterlagen Sie früh beibringen, desto stärker Ihre Ausgangsposition.
5. Lohnt sich eine Klage gegen die Kündigung?
In vielen Fällen ja – vor allem, wenn Sie länger als sechs Monate im Unternehmen sind und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat (§ 1 KSchG). Dann greift das Kündigungsschutzgesetz, und der Arbeitgeber braucht einen sozial gerechtfertigten Grund.
Auch bei Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit) ist eine Klage oft aussichtsreich oder sogar notwendig, um sich zu wehren.
Selbst wenn Sie nicht zurück ins Unternehmen wollen, ist eine Klage oft der einzige Hebel für eine Abfindung.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Chancen individuell prüfen – wir helfen Ihnen dabei.
6. Unser Fazit zum Schluss
Ja, Sie können sofort gegen eine Kündigung klagen. Und wenn Sie es ernst meinen, sollten Sie das auch tun – innerhalb von drei Wochen. Je früher Sie handeln, desto besser Ihre Chancen auf ein gutes Ergebnis.
👉 Wenn Sie sich unsicher sind oder Unterstützung möchten, melden Sie sich gerne bei uns. Wir prüfen Ihre Kündigung und reichen die Klage für Sie ein – schnell, unkompliziert und professionell.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: