Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer sind unsicher: Kann ich trotz Krankschreibung gekündigt werden? Die Sorge ist verständlich, denn Krankheit bietet keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Kündigung. Doch es gibt klare Regeln, wann eine Kündigung wirksam ist und wann nicht. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt, welche Rechte Sie haben und wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist.
1. Ist eine Kündigung während der Krankschreibung erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Eine Krankschreibung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Das Gesetz sieht keinen generellen Kündigungsschutz wegen Krankheit vor. Der Arbeitgeber darf also auch während Ihrer Arbeitsunfähigkeit kündigen – allerdings müssen dabei die allgemeinen Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) eingehalten werden.
Merksatz: Eine Arbeitsunfähigkeit verhindert die Kündigung nicht – sie kann sie unter Umständen sogar begründen.
2. Besondere Schutzvorschriften bei Krankheit
Sind Sie länger krankgeschrieben, gelten besondere Anforderungen an eine personenbedingte Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG). Der Arbeitgeber muss zum Beispiel prüfen, ob eine negative Gesundheitsprognose vorliegt und ob mildere Mittel (z. B. leidensgerechter Arbeitsplatz) möglich sind. Zudem muss vor einer Kündigung meist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten werden (§ 167 Abs. 2 SGB IX).
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie prüfen, ob ein BEM angeboten wurde – fehlt es, kann die Kündigung unwirksam sein.
3. Kündigungsarten bei Krankheit
Man unterscheidet:
- Ordentliche personenbedingte Kündigung: Bei dauerhafter oder häufiger Krankheit.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Etwa bei vorgetäuschter Krankheit.
- Betriebsbedingte Kündigung: Krankheit schützt nicht vor einer betriebsbedingten Entlassung.
Wichtig: Bei schweren Pflichtverstößen kann auch eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich sein (§ 626 BGB).
Merksatz: Nicht jede Krankheit rechtfertigt eine Kündigung – entscheidend ist immer der Einzelfall.
4. Beweislast und Prognoseprinzip
Im Streitfall muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Bei krankheitsbedingter Kündigung kommt es auf die negative Gesundheitsprognose an: Es muss wahrscheinlich sein, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft regelmäßig ausfällt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13) stellt hierbei hohe Anforderungen.
Merksatz: Ohne nachvollziehbare Prognose ist eine Kündigung wegen Krankheit oft angreifbar.
5. Tipps bei Kündigung im Krankheitsfall
Wenn Sie eine Kündigung während Ihrer Krankschreibung erhalten, gilt: Schnell handeln! Sie haben nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung als wirksam.
Unser Rat: Sichern Sie Beweise, z. B. ärztliche Atteste oder BEM-Unterlagen. Häufig lässt sich eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung vor Gericht durchsetzen.
🔹 Unser Tipp: Holen Sie frühzeitig rechtlichen Rat ein, um Ihre Chancen zu prüfen.
6. Unser Fazit zum Schluss
Kann man trotz Krankschreibung gekündigt werden? Ja, aber nicht beliebig. Arbeitgeber müssen strenge Regeln einhalten. Besonders bei längerer Krankheit sind Fehler in der Kündigung häufig. Vertrauen Sie nicht darauf, dass alles rechtmäßig ist – lassen Sie Ihre Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. So sichern Sie Ihre Rechte und mögliche Ansprüche auf Abfindung.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: