Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag fragen sich: „Bin ich überhaupt vor einer Kündigung geschützt?“ Oder: „Kann mein Arbeitgeber mich trotz Befristung einfach entlassen?“ Die Annahme, dass ein befristeter Vertrag immer automatisch bis zum Ende läuft, ist weit verbreitet – aber nicht immer zutreffend. In diesem Beitrag klären wir, wann und wie Kündigungsschutz auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen greift und worauf Sie achten sollten.
1. Was bedeutet Kündigungsschutz überhaupt?
Der allgemeine Kündigungsschutz regelt, wann eine Kündigung rechtlich zulässig ist. Er ergibt sich vor allem aus dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und schützt Arbeitnehmer davor, grundlos entlassen zu werden. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind (§ 1 Abs. 1 KSchG).
Dazu kommen besondere Schutzvorschriften für bestimmte Gruppen, etwa Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder.
Merksatz: Kündigungsschutz schützt vor willkürlichen Kündigungen – nicht vor Vertragsende.
2. Gilt Kündigungsschutz auch bei befristeten Arbeitsverträgen?
Grundsätzlich läuft ein befristeter Arbeitsvertrag automatisch aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf (§ 15 Abs. 1 TzBfG). Ein Kündigungsschutz wie bei unbefristeten Verträgen greift bei planmäßigem Vertragsende nicht, weil gar keine Kündigung ausgesprochen wird.
Aber: Wird der befristete Vertrag vorzeitig gekündigt, kann das Kündigungsschutzgesetz sehr wohl anwendbar sein – sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind (Betriebsgröße, Dauer der Beschäftigung).
Merksatz: Der Kündigungsschutz greift nur, wenn der befristete Vertrag gekündigt wird – nicht bei regulärem Fristablauf.
3. Wann kann ein befristeter Vertrag dennoch gekündigt werden?
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn das im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Fehlt eine solche Regelung, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Davon unberührt bleibt die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) – etwa bei schwerem Fehlverhalten.
Beispiel: In einem befristeten Vertrag steht: „Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.“ Dann ist eine Kündigung vor Ablauf der Frist zulässig – unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Kündigungsklausel enthält – das ist entscheidend!
4. Besonderer Kündigungsschutz bei Befristung?
Ja, bestimmte Gruppen genießen auch bei einem befristeten Vertrag besonderen Schutz:
- Schwangere sind vor Kündigungen besonders geschützt (§ 17 MuSchG)
- Schwerbehinderte benötigen eine Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX)
- Betriebsratsmitglieder sind nur unter engen Voraussetzungen kündbar (§ 15 KSchG)
Dieser besondere Schutz gilt unabhängig davon, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist.
Merksatz: Auch befristete Arbeitnehmer können Sonderkündigungsschutz genießen – die Vertragsart spielt dabei keine Rolle.
5. Was tun bei einer Kündigung trotz Befristung?
Wenn Sie während eines befristeten Vertrags eine Kündigung erhalten, sollten Sie:
- Vertragsklauseln prüfen: Ist eine Kündigung überhaupt vorgesehen?
- Fristen beachten: Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG)
- Rechtlichen Beistand suchen: Die Erfolgschancen hängen vom Einzelfall ab – z. B. ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist oder besondere Schutzrechte verletzt wurden.
Gerade bei fehlerhaften Kündigungsklauseln oder fehlender Zustimmung bei besonderem Kündigungsschutz bestehen gute Erfolgsaussichten.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie jede Kündigung anwaltlich prüfen – Fristen laufen sofort!
6. Unser Fazit zum Schluss
Auch wenn ein befristeter Arbeitsvertrag auf den ersten Blick weniger Schutz zu bieten scheint, sind Kündigungen nicht ohne Weiteres möglich. Entscheidend ist, ob eine Kündigung überhaupt vertraglich vorgesehen ist und ob allgemeiner oder besonderer Kündigungsschutz greift.
Sie haben eine Kündigung während der Befristung erhalten? Wir prüfen gern Ihre Erfolgsaussichten und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: