Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer sind im ersten Moment schockiert: Die Kündigung flattert ins Haus – und jetzt?
Was darf ich tun? Was muss ich tun? Und vor allem: Was sollte ich auf keinen Fall tun?
In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, was nach einer Kündigung zu beachten ist, welche Fristen Sie einhalten müssen und warum schnelles Handeln über Ihre Zukunft entscheiden kann.
1. Erste Reaktion: Ruhe bewahren und prüfen
Auch wenn der Puls steigt – bewahren Sie einen klaren Kopf. Atmen Sie durch und prüfen Sie zunächst ganz nüchtern:
- Liegt die Kündigung schriftlich vor? Mündliche Kündigungen sind unwirksam. (§ 623 BGB)
- Ist der Absender korrekt? Nur ein vertretungsberechtigter Vorgesetzter oder die Geschäftsführung darf kündigen.
- Gibt es Gründe in der Kündigung? Zwar ist das nicht immer notwendig – aber oft ein Hinweis auf die Strategie des Arbeitgebers.
Merksatz: Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich und von einer berechtigten Person unterzeichnet wurde.
2. Schriftform und Zugang der Kündigung
Eine Kündigung muss im Original unterschrieben und Ihnen zugegangen sein – per Post, persönlich oder per Boten.
Wichtig ist der genaue Zeitpunkt des Zugangs, denn ab diesem Tag läuft die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage.
Typisch problematisch:
- Einschreiben landen oft erst später im Briefkasten.
- Eine Übergabe unter Zeugen zählt ab dem Moment der Aushändigung.
🔹 Unser Tipp: Notieren Sie das Datum und die Uhrzeit, an dem Sie die Kündigung tatsächlich erhalten haben.
3. Fristen im Blick: Klagefrist beachten
Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, gilt:
Sie haben genau drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. (§ 4 KSchG)
Diese Frist ist nicht verlängerbar. Verpassen Sie sie, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie objektiv rechtswidrig war.
Merksatz: Ohne rechtzeitige Klage keine Chance auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung.
4. Arbeitslosmeldung und Sperrzeit vermeiden
Auch wenn Sie noch in Anstellung sind:
Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. (§ 38 SGB III)
Sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I von bis zu 12 Wochen.
Die Meldung ist formlos online, telefonisch oder persönlich möglich – je früher, desto besser.
🔹 Unser Tipp: Bestätigen Sie sich die Meldung schriftlich – das kann im Streitfall entscheidend sein.
5. Abfindung oder Weiterbeschäftigung?
Nicht jede Kündigung ist wirksam – viele lassen sich angreifen. Je nach Ziel lohnt es sich, mit einem Anwalt zu besprechen:
- Wollen Sie zurück in den Job? Dann ist das Ziel: Weiterbeschäftigung.
- Oder möchten Sie mit einer Abfindung gehen? Dann hilft eine klug geführte Klage oft beim Verhandeln.
Das Bundesarbeitsgericht hat vielfach entschieden, dass Kündigungen nicht haltbar waren – insbesondere bei fehlerhafter Sozialauswahl, fehlender Anhörung des Betriebsrats oder formalen Mängeln. (z. B. BAG, Urteil vom 23.02.2010 – 2 AZR 177/09)
Merksatz: Eine Klage sichert Ihre Rechte – selbst wenn Sie „nur“ eine Abfindung möchten.
6. Rechtsschutzversicherung und anwaltliche Hilfe
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht haben, sollten Sie unverzüglich dort anrufen und einen „Schaden“ melden. Die Versicherung übernimmt dann meist die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung oder Klage.
Auch ohne Versicherung:
Die Investition in eine professionelle Prüfung zahlt sich oft aus. Denn schon kleine Formfehler machen Kündigungen angreifbar.
🔹 Unser Tipp: Sichern Sie sich innerhalb weniger Tage anwaltliche Unterstützung – bevor Fristen verfallen.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, handeln Sie sofort und gezielt. Die ersten Tage entscheiden oft über Ihre berufliche Zukunft, Ihre Finanzen – und Ihre Nerven.
Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und das Beste aus der Situation zu machen.
Vereinbaren Sie direkt einen Termin für eine Erstberatung – online oder persönlich.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: