Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber überraschend mit einem Aufhebungsvertrag konfrontiert – oft mit dem Hinweis, dass „das für beide Seiten besser sei“. Doch: Muss man einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Kurz gesagt: Nein. Aber die Entscheidung sollte wohlüberlegt sein. In diesem Beitrag erklären wir, welche Rechte Sie haben und warum Sie sich Zeit nehmen sollten, bevor Sie etwas unterschreiben.


1. Was ist ein Aufhebungsvertrag überhaupt?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird – ohne Kündigung und ohne Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen.
Beide Seiten müssen zustimmen, es gibt keinen Zwang zur Unterschrift. Inhaltlich können auch Abfindungen, Freistellungen oder Zeugnisse geregelt sein.


2. Bin ich verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben?

Nein. Sie müssen keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Es gibt kein Gesetz, das Sie dazu verpflichtet. Auch wenn der Arbeitgeber Druck macht oder mit Nachteilen droht – Ihre Unterschrift ist freiwillig.

Achtung: Einmal unterschrieben, ist der Vertrag sofort wirksam. Ein Widerrufsrecht wie beim Online-Shopping gibt es nicht. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen – etwa bei arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) – kann man den Vertrag anfechten.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Niemand darf Sie zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.


3. Was passiert, wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe?

Dann bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen. Der Arbeitgeber müsste Ihnen in diesem Fall kündigen, wenn er sich trennen möchte – und diese Kündigung muss rechtlich haltbar sein (z. B. nach § 1 KSchG).

Für Sie kann das Vorteile haben:

  • Kündigungsschutz greift
  • Möglichkeit zur Kündigungsschutzklage
  • Chance auf eine höhere Abfindung

4. Welche Risiken drohen bei vorschneller Unterschrift?

Ein Aufhebungsvertrag kann Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen – in der Regel 12 Wochen (§ 159 SGB III).
Auch auf Abfindung, Arbeitszeugnis oder Resturlaub sollten Sie achten – viele Punkte werden im Vertrag nicht automatisch fair geregelt.

Besonders kritisch: Wenn der Vertrag am selben Tag vorgelegt und sofortige Unterschrift erwartet wird. Gerichte erkennen das teilweise als „Überrumpelung“, aber eine sichere Anfechtung gelingt nur selten.

🔹 Unser Hinweis: Unterschreiben Sie nichts ohne rechtliche Prüfung – auch wenn es noch so eilig scheint.


5. Wie kann ich mich absichern, bevor ich unterschreibe?

Sprechen Sie mit einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht – idealerweise vor der Unterschrift.
Wir prüfen für Sie:

  • Ist die Abfindung fair?
  • Gibt es eine Sperrzeit-Risiko?
  • Gibt es taktisch bessere Alternativen (z. B. Kündigung + Klage)?

Ein Anwalt kann auch Nachverhandlungen führen oder einen besser formulierten Vertrag gestalten.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie den Aufhebungsvertrag von einem Anwalt prüfen – das schützt Sie vor langfristigen Nachteilen.


6. Unser Fazit zum Schluss

Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Lösung sein – muss es aber nicht. Sie sind nicht verpflichtet, ihn zu unterschreiben, und sollten das auch nicht unüberlegt tun. Oft lohnt es sich, erst rechtlichen Rat einzuholen und Alternativen abzuwägen.

Wenn Sie unsicher sind oder unter Druck gesetzt wurden: Melden Sie sich gern bei uns. Wir beraten Sie individuell und helfen Ihnen, die für Sie beste Entscheidung zu treffen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: