Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung

Einleitung

Viele Arbeitnehmer stehen irgendwann vor der Entscheidung: Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Doch worin besteht eigentlich der Unterschied – rechtlich, praktisch und strategisch? In diesem Artikel erklären wir klar und verständlich, worauf Sie achten sollten und wann anwaltlicher Rat sinnvoll ist.


1. Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung – entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer –, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Sie muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und unterliegt gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Kündigungsfristen.

Der Arbeitgeber muss je nach Kündigungsart bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Ordentliche Kündigung: Frist muss eingehalten werden, ggf. greift Kündigungsschutz (§ 1 KSchG).
  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (§ 626 BGB).

2. Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine zweiseitige Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden – zu einem selbst gewählten Zeitpunkt. Beide Seiten müssen zustimmen, eine Kündigungsfrist gilt nicht.

Häufig enthält ein Aufhebungsvertrag:

  • eine Abfindung
  • ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
  • eine Regelung zur Freistellung
  • ggf. einen Konkurrenzschutz oder eine Sprinterregelung

Er ist ebenfalls schriftlich abzuschließen (§ 623 BGB) und kann nicht widerrufen werden – Vorsicht vor voreiligen Unterschriften!


3. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

MerkmalKündigungAufhebungsvertrag
RechtsformEinseitige ErklärungVertrag zwischen beiden Parteien
Zustimmung notwendig?NeinJa
KündigungsfristMuss beachtet werdenKann umgangen werden
Rechtsschutz / KlageKlage möglich (Kündigungsschutzklage)Keine Klage möglich gegen Einigung
Abfindung geregelt?Nein (nur freiwillig oder gerichtlich)Häufig Bestandteil
Einfluss auf ALG IMeist ohne SperreOft mit Sperre (12 Wochen)

4. Vor- und Nachteile aus Arbeitnehmersicht

Kündigung:

Vorteile:

  • Besserer Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz
  • Möglichkeit zur Kündigungsschutzklage
  • Kein „freiwilliges“ Mitwirken nötig

Nachteile:

  • Kein Anspruch auf Abfindung
  • Unklarheit über Ausgang eines Prozesses

Aufhebungsvertrag:

Vorteile:

  • Planbares Ende
  • Verhandlungsoptionen (Abfindung, Zeugnis, Freistellung)
  • Kein Gerichtsverfahren

Nachteile:

  • Risiko von ALG-Sperrzeit (§ 159 SGB III)
  • Kein Kündigungsschutz greift
  • Kein Widerrufsrecht

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag immer vor Unterschrift anwaltlich prüfen – das kann bares Geld sparen.


5. Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und Sperrzeit

Kündigung durch den Arbeitgeber führt in der Regel nicht zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – vorausgesetzt, Sie haben sich korrekt verhalten.

Beim Aufhebungsvertrag hingegen prüft die Agentur für Arbeit, ob Sie die Arbeitslosigkeit „freiwillig mitverursacht“ haben. Ist das der Fall, droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen (§ 159 SGB III).

Ausnahme: Wenn Sie sich im Aufhebungsvertrag auf eine unvermeidbare Kündigung beziehen (z. B. betriebsbedingt) und eine angemessene Abfindung erhalten (§ 1a KSchG analog), kann die Sperrzeit entfallen.


Unser Fazit zum Schluss

Ein Aufhebungsvertrag bietet Flexibilität und Verhandlungsspielraum, birgt aber Fallstricke, die Sie kennen sollten. Eine Kündigung ist dagegen formstrenger, aber auch rechtlich besser angreifbar. Beide Wege können sinnvoll sein – aber nur mit einem klaren Plan.

Wenn Sie unsicher sind, was für Sie der richtige Weg ist – wir helfen Ihnen gern. Unsere Kanzlei prüft Aufhebungsverträge, wehrt unfaire Kündigungen ab und sorgt dafür, dass Sie nicht über den Tisch gezogen werden.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: