Wann habe ich Anspruch auf Abfindung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer denken, eine Kündigung führt automatisch zu einer Abfindung. Das stimmt so aber nicht. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in bestimmten Fällen – meist ist die Abfindung Verhandlungssache.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie tatsächlich Anspruch auf eine Abfindung haben, welche gesetzlichen Regelungen es gibt – und wie Sie Ihre Chancen verbessern können.


1. Gibt es ein Recht auf Abfindung?

Die klare Antwort: In den meisten Fällen leider nein.

Ein genereller Anspruch auf eine Abfindung nach Kündigung besteht nicht. Das deutsche Arbeitsrecht sieht im Grundsatz vor, dass der Arbeitgeber kündigen darf – unter Einhaltung der Kündigungsfristen und des Kündigungsschutzes.

Aber: Es gibt Ausnahmen, in denen Ihnen eine Abfindung zustehen kann.


2. § 1a KSchG – Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Ein Sonderfall ist § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Der Arbeitgeber bietet freiwillig eine Abfindung an, wenn er aus betrieblichen Gründen kündigt und der Arbeitnehmer auf eine Klage verzichtet.

Die Voraussetzungen:

  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Hinweis im Kündigungsschreiben, dass bei Klageverzicht eine Abfindung gezahlt wird
  • Kein Widerspruch/Klage innerhalb von 3 Wochen

Die Höhe: 0,5 Monatsgehälter pro vollem Jahr der Betriebszugehörigkeit

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie, ob sich eine Kündigungsschutzklage nicht doch mehr lohnt als diese pauschale Abfindung.


3. Abfindung durch Kündigungsschutzklage und Vergleich

Der häufigste Weg zur Abfindung: Sie wehren sich gegen die Kündigung – und erzielen einen Vergleich.

Ablauf:

  1. Sie reichen fristgerecht Klage ein (§ 4 KSchG)
  2. Vor dem Arbeitsgericht findet ein Gütetermin statt
  3. Es wird ein Vergleich geschlossen: Beendigung gegen Abfindung

Je besser Ihre Erfolgsaussichten sind – etwa wegen formaler Fehler bei der Kündigung –, desto höher Ihre Verhandlungsmacht.


4. Abfindung im Aufhebungsvertrag

Viele Abfindungen entstehen durch freiwillige Vereinbarungen, z. B. wenn der Arbeitgeber anbietet, den Vertrag einvernehmlich zu beenden – gegen Zahlung einer Abfindung.

Das passiert oft:

  • Bei Umstrukturierungen
  • Wenn der Arbeitgeber schnell Klarheit möchte
  • Um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden

Aber Achtung: Wer hier unbedacht unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie den Vertrag vorab prüfen.

🔹 Unser Tipp: Eine hohe Abfindung nützt wenig, wenn Sie danach gesperrt werden – Beratung lohnt sich immer.


5. Abfindung durch Sozialplan oder Tarifvertrag

In größeren Unternehmen – etwa bei Massenentlassungen oder Betriebsstilllegungen – gelten oft Sozialpläne, in denen Abfindungen verbindlich geregelt sind.

Diese Regelungen finden sich z. B.:

  • In Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • In Tarifverträgen bestimmter Branchen
  • Bei Interessenausgleichen im Rahmen von Betriebsänderungen

Die Höhe der Abfindung ergibt sich dann meist aus festen Formeln, z. B. 0,5–1,0 Monatsgehälter pro Jahr.


6. Unser Fazit zum Schluss

Ein echter gesetzlicher Anspruch auf Abfindung ist selten. Meist ist die Zahlung Ergebnis einer klugen Verhandlung, eines gerichtlichen Vergleichs oder eines Sozialplans.

Wenn Sie gekündigt wurden oder Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, sollten Sie prüfen lassen, ob Ihnen mehr zusteht als zunächst angeboten wurde. Oft lohnt sich der Gang zum Anwalt – wir helfen Ihnen gern.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: