Wann ist eine Kündigung trotzdem wirksam?

1. Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich nach Erhalt einer Kündigung: „Ist das überhaupt wirksam?“ – vor allem, wenn sie sich unfair behandelt fühlen, der Kündigungsgrund unklar ist oder sie besonderen Schutz genießen. Die Wahrheit ist: Nicht jede Kündigung ist automatisch unwirksam, nur weil sie hart erscheint oder fehlerhaft begründet wurde. In bestimmten Fällen kann eine Kündigung dennoch Bestand haben – selbst wenn sie auf den ersten Blick angreifbar wirkt.

In diesem Artikel erklären wir, wann eine Kündigung trotzdem wirksam ist, worauf Sie achten sollten und wann Sie sich rechtzeitig juristisch zur Wehr setzen sollten.


2. Form und Zugang: Wann eine Kündigung formal gültig ist

Das Gesetz schreibt vor, dass jede Kündigung schriftlich erfolgen muss – eine E-Mail, WhatsApp oder mündliche Mitteilung reicht nicht aus (§ 623 BGB). Ebenso wichtig: Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer auch zugehen, etwa durch persönliche Übergabe oder Einwurf in den Briefkasten.

Aber: Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Kündigung zunächst formal wirksam – unabhängig davon, ob der Kündigungsgrund gerechtfertigt ist.


3. Kündigung trotz Sonderkündigungsschutz – wann das geht

Selbst bei bestehendem besonderem Kündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit) ist eine Kündigung nicht automatisch ausgeschlossen. Sie kann mit behördlicher Zustimmung (z. B. Integrationsamt, § 168 SGB IX) wirksam sein.

Beispiel: Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde nach § 17 MuSchG zulässig – aber dann durchaus wirksam.

🔹 Tipp: Auch mit besonderem Schutz kann eine Kündigung rechtswirksam sein – prüfen Sie, ob eine behördliche Zustimmung vorliegt.


4. Kündigung trotz fehlerhafter Begründung oder Abmahnung

Viele Arbeitnehmer glauben, dass eine nicht gut begründete Kündigung automatisch unwirksam sei. Das ist nicht immer richtig:
In Kleinbetrieben oder in der Probezeit muss die Kündigung gar nicht begründet werden (§ 1 Abs. 1 KSchG greift dort nicht). Auch eine fehlende oder fehlerhafte Abmahnung macht eine Kündigung nicht automatisch unwirksam – es kommt auf den Einzelfall an.


5. Kündigung trotz Betriebsrat – wann kein Widerspruch erfolgt

In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser angehört, aber nicht zwingend beteiligt oder einverstanden sein (§ 102 BetrVG). Versäumt der Arbeitgeber die Anhörung, ist die Kündigung unwirksam.
Aber: Wenn der Betriebsrat fristgerecht angehört wurde und keinen Widerspruch eingelegt hat, ist die Kündigung wirksam – auch bei Kritik am Verhalten des Arbeitgebers.

🔹 Tipp: Eine Kündigung bleibt wirksam, wenn der Betriebsrat korrekt angehört wurde – selbst wenn er nicht widerspricht oder Bedenken hatte.


6. Kündigung bei Kleinbetrieben – Sonderfall mit großer Wirkung

Wer in einem Betrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern arbeitet, hat keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG (§ 23 KSchG). Das bedeutet:
Der Arbeitgeber muss keinen Kündigungsgrund nennen – die Kündigung ist auch ohne Grund wirksam, solange sie nicht sittenwidrig, willkürlich oder diskriminierend ist.


7. Kündigung bei schwerwiegendem Fehlverhalten – auch ohne Abmahnung

Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl, tätlicher Angriff) kann auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung wirksam sein (§ 626 BGB).
Das gilt sogar dann, wenn die Vorwürfe nicht strafrechtlich verfolgt werden – entscheidend ist die Vertrauensgrundlage im Arbeitsverhältnis.

Beispiel: Das Bundesarbeitsgericht hielt die Kündigung wegen eines Pfandbons über 1,30 € für rechtens (BAG, Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09), weil das Vertrauensverhältnis gestört war.

🔹 Tipp: Bei grobem Fehlverhalten ist eine Kündigung sofort möglich – unabhängig vom Wert des Schadens.


8. Unser Fazit zum Schluss

Eine Kündigung kann trotz vermeintlicher Schwächen oder Schutzmechanismen wirksam sein – besonders wenn Sie im Kleinbetrieb arbeiten, grob gegen Ihre Pflichten verstoßen oder eine behördliche Zustimmung vorliegt.

Was bedeutet das für Sie?
Lassen Sie jede Kündigung von einem spezialisierten Anwalt prüfen – ob sie angreifbar ist oder nicht, lässt sich oft nur im Detail beurteilen. Je schneller Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen.

📞 Unser Tipp: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und unsicher sind, ob sie wirksam ist – kontaktieren Sie uns. Wir prüfen Ihre Situation individuell und sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Klage lohnt.

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