Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, wann eine Sanierungskündigung zulässig ist – vor allem, wenn der Arbeitgeber wirtschaftliche Probleme hat und mit Kündigungen „Kosten sparen“ will. Doch nicht jede wirtschaftliche Schieflage rechtfertigt gleich eine Kündigung aus betrieblichen Gründen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wann Sie sich mit guten Erfolgsaussichten dagegen wehren können.
1. Was ist eine Sanierungskündigung?
Der Begriff Sanierungskündigung ist kein fest definierter Rechtsbegriff, sondern beschreibt eine betriebsbedingte Kündigung, mit der ein Arbeitgeber Kosten senken will, um den Betrieb wirtschaftlich zu sanieren. Häufig geht es dabei um Stellenabbau, um z. B. Personalkosten zu reduzieren und das Unternehmen vor der Insolvenz zu retten.
Das Gesetz sieht für solche Fälle die betriebsbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vor. Das Unternehmen muss jedoch nachweisen, dass ohne die Kündigung die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre.
Merksatz: Eine Sanierungskündigung ist immer eine betriebsbedingte Kündigung – mit besonders strengen Voraussetzungen!
2. Voraussetzungen für eine wirksame Sanierungskündigung
Damit eine Sanierungskündigung wirksam ist, müssen drei zentrale Voraussetzungen vorliegen:
a) Dringende betriebliche Erfordernisse:
Die Kündigung muss auf einer unternehmerischen Entscheidung beruhen, etwa der Stilllegung eines Betriebsteils oder der Einsparung von Kosten. Diese Entscheidung darf nicht vorgeschoben sein. Es muss konkret dargelegt werden, warum genau diese Arbeitsplätze entfallen müssen.
b) Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit:
Der Arbeitgeber muss prüfen, ob der betroffene Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG).
c) Interessenabwägung und Sozialauswahl:
Schließlich muss eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt werden (§ 1 Abs. 3 KSchG). Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss soziale Gesichtspunkte wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigen.
Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu entschieden, dass bei Sanierungskündigungen strenge Maßstäbe gelten (BAG, Urteil vom 13.06.2019 – 6 AZR 459/18).
Merksatz: Die wirtschaftliche Notlage allein reicht nicht – es braucht eine fundierte Prognose und eine korrekte Sozialauswahl.
3. Gerichtliche Prüfung und typische Streitpunkte
Kommt es zum Kündigungsschutzprozess, prüft das Arbeitsgericht insbesondere, ob die unternehmerische Entscheidung plausibel und ernsthaft ist. Arbeitgeber müssen ihre wirtschaftliche Lage nachvollziehbar darlegen, oft mit Zahlen, Bilanzen und einer belastbaren Sanierungsplanung.
Typische Streitpunkte sind:
- Wurde die Sozialauswahl korrekt durchgeführt?
- Gibt es freie Arbeitsplätze, die übersehen wurden?
- Ist die prognostizierte Kostenersparnis realistisch?
Gerichte setzen hier hohe Hürden: Allein pauschale Behauptungen zur Schieflage genügen nicht.
Merksatz: Wer eine Sanierungskündigung angreift, kann oft erfolgreich sein – wenn Widersprüche oder Fehler im Konzept aufgedeckt werden.
4. Abgrenzung: Sanierungskündigung vs. Insolvenz
Nicht zu verwechseln: Eine Sanierungskündigung ist keine Kündigung in der Insolvenz. Während bei einer Insolvenz der Insolvenzverwalter kündigt (§ 113 InsO) und erleichterte Kündigungsfristen gelten, erfolgt eine Sanierungskündigung meist noch vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Für Arbeitnehmer heißt das: Die Chancen, gegen eine Sanierungskündigung vorzugehen, können sogar höher sein als in der Insolvenz – vor allem, wenn der Arbeitgeber seine wirtschaftlichen Argumente nicht schlüssig darlegen kann.
Merksatz: Sanierungskündigungen finden oft vor einer Insolvenz statt – prüfen Sie genau, ob sie wirklich nötig und rechtmäßig sind.
Unser Fazit zum Schluss
Eine Sanierungskündigung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Arbeitgeber müssen genau darlegen, warum Arbeitsplätze wegfallen und keine Weiterbeschäftigung möglich ist. Viele Kündigungen scheitern, weil Sozialauswahl oder Begründung fehlerhaft sind. Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie umgehend prüfen lassen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat.
Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig von einer spezialisierten Kanzlei beraten – wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung zu finden.
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