Was bedeutet Abfindung gegen Klageverzicht?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer erhalten nach einer Kündigung ein scheinbar faires Angebot: „Wir zahlen Ihnen eine Abfindung – wenn Sie im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichten.“ Klingt nach einem einfachen Deal, oder? Doch so eine Abfindung gegen Klageverzicht will gut überlegt sein – denn sie ist nicht automatisch fair. In diesem Beitrag erklären wir, was hinter diesem Angebot steckt, welche Fallstricke drohen und wann sich das Ganze lohnen kann.


1. Was heißt „Abfindung gegen Klageverzicht“ konkret?

Bei einer Abfindung gegen Klageverzicht bietet der Arbeitgeber Ihnen eine einmalige Geldzahlung an, wenn Sie auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten.

➡️ Sie verzichten also auf das Recht, die Kündigung vor dem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen.

Der Deal sieht oft so aus:

  • Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis
  • Arbeitnehmer erhebt keine Klage
  • Dafür zahlt der Arbeitgeber eine frei vereinbarte Abfindung
  • Geregelt wird das Ganze oft im Rahmen eines Abwicklungsvertrags oder direkt im Kündigungsschreiben (z. B. nach § 1a KSchG)

2. Der rechtliche Hintergrund: Kein Anspruch ohne Gegenleistung

Wichtig zu wissen: Ein genereller Anspruch auf Abfindung besteht nicht. Eine Abfindung wird in der Regel nur gezahlt, wenn der Arbeitgeber einen Vorteil davon hat – und dieser Vorteil ist meist: Vermeidung einer Klage.

Nach § 1a KSchG kann eine Abfindung ausdrücklich für den Fall angeboten werden, dass der Arbeitnehmer keine Klage einreicht.
Häufig wird aber auch außerhalb des Gesetzes einfach formlos ein Betrag genannt – verbunden mit dem Hinweis: „Nur, wenn Sie nicht klagen.“

Das ist zulässig, solange der Arbeitnehmer frei und ohne Druck entscheiden kann.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht zur Unterschrift drängen – Sie haben immer mindestens 3 Wochen Zeit, um Klage zu erheben (§ 4 KSchG).


3. Warum Arbeitgeber diesen Weg wählen

Für den Arbeitgeber ist der Klageverzicht Gold wert:

  • Keine Gerichtsverhandlung, keine Öffentlichkeit
  • Keine Unsicherheit, ob die Kündigung wirksam ist
  • Schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Kostenkontrolle durch pauschale Abfindung

Aus Sicht des Arbeitgebers ist es eine kalkulierte Zahlung zur Risikoabwehr – und genau deshalb lohnt es sich für Sie als Arbeitnehmer, genau hinzuschauen, ob das Angebot fair ist.


4. Welche Risiken Sie als Arbeitnehmer kennen sollten

Wenn Sie auf eine Klage verzichten, verzichten Sie auf alle Schutzrechte aus dem Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG). Das bedeutet:

  • Möglicherweise hätte das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt
  • Sie könnten dann weiterbeschäftigt oder besser abgefunden werden
  • Sie verschenken unter Umständen mehrere Monatsgehälter

Außerdem riskieren Sie bei einem vorschnellen Klageverzicht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III) – vor allem dann, wenn das Angebot in einem Aufhebungsvertrag formuliert wird.

🔹 Unser Tipp: Eine Abfindung gegen Klageverzicht kann sich lohnen – aber nur, wenn Sie vorher wissen, was Ihre Klage wert wäre. Lassen Sie Ihre Chancen professionell einschätzen.


5. Unser Fazit zum Schluss

Eine Abfindung gegen Klageverzicht ist ein klassischer Deal im Arbeitsrecht – oft wirtschaftlich sinnvoll für beide Seiten. Doch: Was fair wirkt, kann im Detail erhebliche Nachteile bringen. Wer ohne Prüfung unterschreibt, riskiert Geld, Rechte und Sicherheit.

👉 Lassen Sie uns für Sie einschätzen, was Ihre Kündigung rechtlich und finanziell wirklich wert ist – und ob ein Verzicht auf Klage wirklich die beste Lösung ist.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: