Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer erschrecken, wenn sie Post mit dem Betreff „fristlose Kündigung“ erhalten. Kein Wunder – diese Form der Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, oft ohne jede Vorwarnung. Doch was genau bedeutet fristlos? Wann ist das erlaubt? Und was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind?
In diesem Artikel klären wir verständlich und auf den Punkt, was eine fristlose Kündigung bedeutet – und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.
1. Was ist eine fristlose Kündigung?
Eine fristlose Kündigung ist eine Form der außerordentlichen Kündigung. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort, also ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist.
Beispiel:
Wird Ihnen am 15. Juni fristlos gekündigt, endet das Arbeitsverhältnis am selben Tag – ohne Übergangszeit.
Fristlos heißt also: Abbruch mit sofortiger Wirkung.
Merksatz: Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort – ohne jede Frist.
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die rechtliche Grundlage für die fristlose Kündigung ist § 626 BGB. Danach ist sie nur zulässig, wenn:
- Ein wichtiger Grund vorliegt – also ein besonders schwerer Pflichtverstoß.
- Eine Interessenabwägung ergibt, dass dem Kündigenden nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Frist fortzusetzen.
- Die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen wird.
🔹 Unser Tipp: Arbeitgeber müssen beweisen können, dass die Fortsetzung unzumutbar ist – das wird vor Gericht oft streng geprüft.
3. Typische Gründe für eine fristlose Kündigung
Nicht jeder Fehler reicht aus. Nur schwerwiegende Pflichtverletzungen rechtfertigen eine fristlose Kündigung – zum Beispiel:
- Diebstahl oder Betrug im Betrieb (auch Kleinigkeiten wie ein Pfandbon)
- Arbeitszeitbetrug, z. B. falsches Ein- und Ausstempeln
- Sexuelle Belästigung, Beleidigung oder körperliche Gewalt
- Beharrliche Arbeitsverweigerung
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt
Auch auf Arbeitnehmerseite kann es Gründe geben, z. B. Lohnrückstände oder massives Mobbing.
Merksatz: Fristlos kündigen darf man nur, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist.
4. Welche Folgen hat die fristlose Kündigung?
Die Konsequenzen sind weitreichend:
- Das Arbeitsverhältnis endet sofort, oft ohne Gehaltsanspruch für die restliche Zeit.
- Es droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit (§ 159 SGB III).
- Ein negativer Eintrag im Arbeitszeugnis ist möglich („aus verhaltensbedingten Gründen“).
- Der Arbeitgeber kann Schadensersatz fordern, z. B. bei Wettbewerbsverstößen.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie jede fristlose Kündigung von einem Anwalt prüfen – oft ist sie nicht wirksam!
5. Wie kann man sich gegen eine fristlose Kündigung wehren?
Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, gilt wie bei jeder Kündigung:
Sie haben nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG).
Das Gericht prüft:
- Lag ein wichtiger Grund wirklich vor?
- Wurde die Frist eingehalten?
- Wurde vorher abgemahnt (wenn erforderlich)?
- Wurde richtig abgewogen?
Häufiges Ergebnis: Die fristlose Kündigung wird in eine ordentliche umgewandelt oder für unwirksam erklärt – oft mit Abfindung im Vergleich.
🔹 Unser Tipp: Schnell reagieren! Wer die 3-Wochen-Frist verpasst, verliert seine Chance.
6. Besonderheit: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
Auch Arbeitnehmer dürfen fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber massiv gegen Pflichten verstößt – etwa bei:
- Lohnrückständen
- Gefährdung der Gesundheit
- Schwerwiegendem Vertrauensbruch
Auch hier gilt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem Sie vom Grund erfahren haben.
🔹 Unser Tipp: Sichern Sie vorher Beweise (z. B. Kontoauszüge, E-Mails, Zeugenaussagen) – das ist wichtig für spätere Prozesse und Sperrzeitfragen.
Was bedeutet das für Sie?
Eine fristlose Kündigung ist eine harte Maßnahme, die juristisch nur in Ausnahmefällen zulässig ist. In der Praxis sind viele dieser Kündigungen anfechtbar.
Gerade weil die Folgen so gravierend sind, sollten Sie die Kündigung nicht einfach hinnehmen, sondern sofort rechtlich prüfen lassen.
Wir helfen Ihnen gern.
Ob Klage, Verhandlung oder Aufarbeitung der Situation – wir stehen an Ihrer Seite.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: