Was bedeutet Kündigungsschutz bei Mutterschutz?

Einleitung

Viele Arbeitnehmerinnen fragen sich: „Darf mir während der Schwangerschaft oder im Mutterschutz überhaupt gekündigt werden?“ Die gute Nachricht: Das Gesetz schützt Sie in dieser sensiblen Lebensphase besonders stark. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was Kündigungsschutz bei Mutterschutz bedeutet, wie lange er gilt – und wann es sinnvoll ist, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


1. Was bedeutet Kündigungsschutz bei Mutterschutz?

Der besondere Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) verbietet dem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft, bis vier Monate nach der Geburt und während der Mutterschutzfrist (in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) zu kündigen.

Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß – oder sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung erfährt (§ 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Auch dann greift der Kündigungsschutz noch rückwirkend.


2. Welche Fristen und Zeiträume gelten?

Der Kündigungsschutz beginnt ab dem ersten Tag der Schwangerschaft – unabhängig davon, ob Sie davon selbst schon wissen – und endet vier Monate nach der Entbindung.

Beispiel: Wenn Ihr Kind am 1. Juli geboren wird, sind Sie bis zum 1. November vor einer Kündigung geschützt.

Achtung: Auch während der Elternzeit besteht ein gesonderter Kündigungsschutz (§ 18 BEEG), der zusätzlich zu berücksichtigen ist.

🔹 Unser Tipp: Teilen Sie Ihre Schwangerschaft schriftlich mit – am besten mit ärztlichem Attest –, um sich abzusichern.


3. Gibt es Ausnahmen vom Kündigungsverbot?

Ja – aber sie sind streng geregelt. In Ausnahmefällen kann das staatliche Arbeitsschutzamt (oft das Gewerbeaufsichtsamt oder Integrationsamt) eine Kündigung ausnahmsweise genehmigen, z. B. bei:

  • Betriebsschließung
  • Schwerwiegendem Fehlverhalten
  • Gefährdung des Betriebsfriedens

Die Hürden dafür sind jedoch sehr hoch. Ohne Genehmigung ist jede Kündigung automatisch unwirksam – selbst bei betriebsbedingten Gründen.


4. Was passiert bei einem Verstoß?

Erhalten Sie trotz bestehendem Kündigungsschutz eine Kündigung, sollten Sie sofort handeln. Sie haben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG).

Wichtig: Auch wenn die Kündigung offensichtlich unzulässig ist, müssen Sie innerhalb dieser Frist aktiv werden. Ansonsten gilt sie als wirksam – mit allen Konsequenzen.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie jede Kündigung während der Schwangerschaft oder im Mutterschutz sofort von einem Anwalt prüfen.


5. Unser Fazit zum Schluss

Der Kündigungsschutz bei Mutterschutz ist einer der stärksten Schutzmechanismen im deutschen Arbeitsrecht. Er sichert nicht nur Ihre wirtschaftliche Existenz, sondern gibt Ihnen auch die nötige Ruhe für Schwangerschaft und Geburt.

Wenn Sie betroffen sind oder eine Kündigung erhalten haben, nehmen Sie unbedingt rechtlichen Beistand in Anspruch. Wir stehen Ihnen gern zur Seite – empathisch, durchsetzungsstark und mit dem Blick fürs Wesentliche.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: