Was gehört in einen Aufhebungsvertrag?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was gehört eigentlich alles in einen Aufhebungsvertrag? Und worauf muss ich achten, bevor ich etwas unterschreibe? Ein Aufhebungsvertrag kann eine elegante Lösung sein, um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden – allerdings nur, wenn alle wichtigen Punkte geregelt sind. Sonst drohen finanzielle Nachteile oder rechtliche Fallstricke. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Inhalte in einem Aufhebungsvertrag geregelt sein sollten – klar, verständlich und mit Blick auf Ihre Interessen.


1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird – ohne Kündigung und ohne Einhaltung der Kündigungsfristen (§ 623 BGB, Schriftform erforderlich). Er ist freiwillig und braucht die Zustimmung beider Seiten.


2. Die wichtigsten Inhalte im Überblick

Ein sauber formulierter Aufhebungsvertrag sollte folgende Punkte regeln:

  • Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses
  • Abfindung (falls vereinbart)
  • Resturlaub und Überstunden
  • Zeugnis (Art und Formulierung)
  • Rückgabe von Firmeneigentum
  • Wettbewerbsverbote oder Verschwiegenheitspflichten
  • Hinweise zur Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit

Je klarer die Regelungen, desto weniger Streit gibt es im Nachhinein.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie den Vertrag immer anwaltlich prüfen, bevor Sie unterschreiben – selbst kleine Formulierungen können große Folgen haben.


3. Kündigungsfrist und Beendigungsdatum

Auch wenn die Kündigungsfrist im eigentlichen Sinne nicht greift, ist das Beendigungsdatum zentral. Es kann unmittelbar oder mit einer Frist vereinbart werden. Oft wird dabei auf den Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist Bezug genommen.


4. Abfindung – ja oder nein?

Ein häufiger Anreiz für den Aufhebungsvertrag ist die Zahlung einer Abfindung. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber frei vereinbart werden (§ 1a KSchG analog).

Wichtig: Die Höhe ist Verhandlungssache – oft orientiert man sich an der Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

🔹 Unser Tipp: Je höher der Kündigungsschutz, desto höher das Verhandlungspotenzial für Ihre Abfindung.


5. Urlaubsabgeltung und Überstunden

Nicht genommener Urlaub und offene Überstunden müssen geregelt werden – entweder durch Freistellung mit Urlaubsanrechnung oder durch finanzielle Abgeltung (§§ 7 Abs. 4 BUrlG, 612 BGB).

Fehlt diese Regelung, riskieren Sie, dass Ansprüche verfallen.


6. Zeugnisregelung

Ein weiterer Klassiker: das Arbeitszeugnis. Es sollte im Aufhebungsvertrag geregelt sein – idealerweise mit Formulierung wie: „wohlwollend und qualifiziert“ oder gleich mit der konkreten Endnote.

Auch ein Zwischenzeugnis kann verlangt werden, wenn der Austritt erst später erfolgt.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich die genaue Zeugnisformulierung im Vertrag zusichern – das schützt vor späterem Streit.


7. Regelungen zu Arbeitsmitteln, Rückgabe & Geheimhaltung

Die Rückgabe von Firmenhandy, Laptop, Schlüssel usw. sollte klar terminiert und bestätigt werden. Auch Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten bleiben häufig bestehen – das gehört unbedingt in den Vertrag.

Falls ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot besteht, muss auch die dafür vorgesehene Karenzentschädigung geregelt werden (§ 74 HGB analog).


8. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden

Besonders wichtig: Der Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I führen (§ 159 SGB III), wenn die Arbeitsagentur davon ausgeht, dass Sie Ihre Arbeitslosigkeit mitverursacht haben.

Diese Sperrzeit dauert in der Regel 12 Wochen – es sei denn, es gibt einen „wichtigen Grund“. Eine betrieblich veranlasste Kündigung mit Abfindung kann ein solcher Grund sein – das muss aber im Vertrag sauber dokumentiert sein.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich vor der Unterschrift unbedingt beraten – sonst verlieren Sie bares Geld.


9. Unser Fazit zum Schluss

Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Lösung sein – wenn er sorgfältig verhandelt und rechtlich geprüft wird. Die Erfahrung zeigt: Wer voreilig unterschreibt, bereut es oft später. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt begleiten – gerade bei Themen wie Abfindung, Sperrzeit oder Zeugnis kann es entscheidend sein, die richtigen Formulierungen zu wählen.

👉 Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Aufhebungsvertrag zu prüfen oder zu verhandeln – professionell, empathisch und mit dem Ziel, das Beste für Sie rauszuholen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: