Was ist beim Jobwechsel rechtlich zu beachten?

Einleitung

Ein Jobwechsel ist oft ein großer Schritt – sei es aus Unzufriedenheit, wegen besserer Chancen oder neuer Lebensumstände. Doch viele Arbeitnehmer fragen sich: Was ist beim Jobwechsel rechtlich zu beachten? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Darf ich sofort zum neuen Arbeitgeber wechseln? Und was passiert mit meinem Urlaub? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Rechte und Pflichten beim Wechsel des Arbeitsplatzes.


1. Arbeitsvertrag prüfen – was gilt noch?

Bevor Sie kündigen, sollten Sie Ihren bestehenden Arbeitsvertrag sorgfältig durchlesen. Besonders wichtig:

  • Kündigungsfristen
  • Ausschlussfristen für Ansprüche
  • Regelungen zum Wettbewerbsverbot
  • Rückzahlungsklauseln (z. B. bei Fortbildungen)

Gerade bei Sonderregelungen wie Bonuszahlungen, Dienstwagen oder Fortbildungskosten kann ein Blick in den Vertrag verhindern, dass Ihnen nach der Kündigung Nachteile entstehen.


2. Kündigungsfristen einhalten

Das Gesetz (§ 622 BGB) sieht für Arbeitnehmer in der Regel eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende vor – es sei denn, der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag schreibt etwas anderes vor.

Achtung: Kündigen Sie zu spät, kann der Arbeitgeber auf die Einhaltung der Frist bestehen oder sogar Schadensersatz verlangen, wenn durch Ihre vorzeitige Beendigung ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

🔹 Unser Tipp: Kündigen Sie immer schriftlich und bewahren Sie eine Kopie mit Eingangsnachweis auf.


3. Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitspflichten

Viele Arbeitsverträge enthalten nachvertragliche Wettbewerbsverbote (§ 74 HGB). Diese sind nur wirksam, wenn:

  • sie schriftlich vereinbart sind
  • der Arbeitgeber eine Karenzentschädigung von mindestens 50 % des letzten Gehalts zahlt
  • sie räumlich und inhaltlich angemessen begrenzt sind

Auch ohne Wettbewerbsverbot gilt: Betriebsgeheimnisse und sensible Informationen dürfen nicht an den neuen Arbeitgeber weitergegeben werden.


4. Resturlaub und Überstunden

Ihr Urlaub steht Ihnen auch während der Kündigungsfrist zu (§ 7 BUrlG). Der Arbeitgeber kann ihn allerdings verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

Offene Überstunden müssen entweder ausgezahlt oder in Freizeit abgegolten werden – je nachdem, was im Vertrag steht oder im Betrieb üblich ist.

🔹 Unser Tipp: Klären Sie Resturlaub und Überstunden frühzeitig – am besten schriftlich.


5. Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis können Sie jederzeit verlangen, insbesondere bei einem Vorgesetztenwechsel oder im Kündigungsfall.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes, qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Es sollte Ihre Tätigkeiten und Leistungen vollständig und realistisch wiedergeben.


6. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden

Wenn Sie selbst kündigen, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen (§ 159 SGB III). Das lässt sich vermeiden, wenn:

  • ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt (z. B. Mobbing, gesundheitliche Gründe)
  • oder ein lückenloser Anschlussarbeitsvertrag besteht

Melden Sie sich in jedem Fall spätestens drei Monate vor Vertragsende arbeitssuchend, um Nachteile zu vermeiden (§ 38 SGB III).

🔹 Unser Tipp: Dokumentieren Sie mögliche Gründe für die Eigenkündigung – für den Fall der Sperrzeitprüfung.


7. Unser Fazit zum Schluss

Ein Jobwechsel bringt viele Chancen – aber auch einige rechtliche Fallstricke. Ob Fristen, Vertragsklauseln oder Zeugnisse: Wer gut vorbereitet ist, vermeidet teure Fehler.

Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihren Wechsel rechtssicher und strategisch klug zu gestalten. In vielen Fällen lohnt sich eine anwaltliche Beratung schon vor der Kündigung – gerade wenn Wettbewerbsverbote, Rückzahlungsklauseln oder Bonusregelungen im Spiel sind.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: