Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer hören zum ersten Mal vom Abwicklungsvertrag, wenn sie ihn schon vor sich auf dem Tisch liegen haben. Häufig stellt sich dann die Frage: „Ist das das Gleiche wie ein Aufhebungsvertrag?“ – Klare Antwort: Nein! Auch wenn beide Verträge mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu tun haben, gibt es wichtige Unterschiede, die Sie kennen sollten, bevor Sie etwas unterschreiben.
1. Definition: Was genau ist ein Abwicklungsvertrag?
Ein Abwicklungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nach Ausspruch einer Kündigung abgeschlossen wird. Er regelt die rechtlichen Folgen dieser Kündigung, ohne das Arbeitsverhältnis selbst zu beenden – das ist bereits durch die Kündigung erfolgt.
Typische Konstellation:
Der Arbeitgeber kündigt, und man einigt sich anschließend im Abwicklungsvertrag auf:
- eine Abfindung,
- ein wohlwollendes Arbeitszeugnis,
- die Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist,
- den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage.
Merksatz: Der Abwicklungsvertrag „ordnet“ das, was die Kündigung bereits ausgelöst hat.
2. Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag
Wichtig: Der Abwicklungsvertrag ist nicht mit dem Aufhebungsvertrag zu verwechseln.
Merkmal | Aufhebungsvertrag | Abwicklungsvertrag |
---|---|---|
Beendet das Arbeitsverhältnis | ✅ Ja – einvernehmlich | ❌ Nein – die Kündigung liegt schon vor |
Erfordert Kündigung? | ❌ Nein | ✅ Ja – liegt bereits vor |
Risiko Sperrzeit? | ✅ Hoch | ⚠️ Möglich, aber geringer |
Verzicht auf Klage? | ✅ Meist Bestandteil | ✅ Häufig geregelt |
🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie genau, welchen Vertrag Sie vorgelegt bekommen – oft wird beides miteinander vermischt.
3. Typische Inhalte eines Abwicklungsvertrags
Ein Abwicklungsvertrag enthält oft folgende Regelungen:
- Abfindung (frei verhandelbar)
- Verzicht auf Kündigungsschutzklage
- Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung
- Zeugnisformulierung
- Rückgabe von Arbeitsmitteln
- Stillschweigen über Vertragsinhalte
Die Vertragsfreiheit ist groß – aber nicht alles ist rechtlich zulässig. Besonders beim Klageverzicht kommt es auf eine wirksame Formulierung an.
Merksatz: Im Abwicklungsvertrag regeln Sie die „Rahmenbedingungen“ des Ausscheidens – aber Achtung bei der Unterschrift!
4. Vorteile – und Risiken für Arbeitnehmer
Vorteile:
- Klarheit über alle Punkte der Beendigung
- Möglichkeit zur Abfindung, obwohl keine Pflicht dazu besteht
- geringeres Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld als beim Aufhebungsvertrag
Risiken:
- Verzicht auf Klage kann bedeuten, dass eine unrechtmäßige Kündigung akzeptiert wird
- Möglicherweise wird Druck ausgeübt, schnell zu unterschreiben
- Nachverhandlungen sind kaum möglich, wenn der Vertrag einmal unterschrieben ist
🔹 Unser Tipp: Unterschreiben Sie einen Abwicklungsvertrag nur, wenn Sie ihn vorher rechtlich prüfen lassen konnten.
5. Unser Fazit zum Schluss
Ein Abwicklungsvertrag ist ein Werkzeug, um eine Kündigung sauber abzuwickeln – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Er kann finanzielle Vorteile bringen, sollte aber nicht leichtfertig unterschrieben werden. Besonders dann, wenn Abfindung, Zeugnis oder Klageverzicht geregelt sind, ist juristische Beratung dringend empfohlen.
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