Was ist ein Aufhebungsvertrag?

1. Was versteht man unter einem Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit der das Arbeitsverhältnis beendet wird – ohne Kündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Beide Seiten erklären sich damit einverstanden, zu einem bestimmten Termin das Arbeitsverhältnis zu beenden. Die Initiative kann vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgehen.


2. Wie unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige Erklärung, mit der ein Vertragspartner das Arbeitsverhältnis beenden will. Beim Aufhebungsvertrag hingegen müssen beide Seiten unterschreiben.

Auch wichtig: Bei einer Kündigung gelten gesetzliche Schutzvorschriften wie Kündigungsfristen, das Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG) oder der besondere Kündigungsschutz z. B. bei Schwangerschaft (§ 17 MuSchG). Ein Aufhebungsvertrag kann diese Schutzregeln umgehen – das birgt Risiken.

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie sorgfältig, ob ein Aufhebungsvertrag wirklich zu Ihrem Vorteil ist – oder ob eine Kündigungsschutzklage bessere Aussichten bietet.


3. Welche Vor- und Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer?

Vorteile können sein:

  • Eine Abfindung wird häufig angeboten
  • Sie können das Ende des Arbeitsverhältnisses mitgestalten
  • Ein schnelleres Ausscheiden ist möglich – ohne lange Kündigungsfrist
  • Auch Zwischenlösungen wie Freistellungen lassen sich vereinbaren

Nachteile:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III)
  • Kein Kündigungsschutz greift mehr – auch kein Sonderkündigungsschutz
  • Keine Möglichkeit, nachträglich Kündigungsschutzklage zu erheben

4. Worauf sollten Sie beim Inhalt achten?

Wichtige Punkte, die klar und eindeutig geregelt sein sollten:

  • Beendigungsdatum
  • Höhe und Fälligkeit einer Abfindung
  • Urlaubsabgeltung und Resturlaub
  • Zeugnisnote und -formulierung
  • Freistellung (widerruflich oder unwiderruflich)
  • Umgang mit Dienstwagen, Arbeitsmitteln etc.
  • Hinweis auf Verfallfristen

Zudem: Lassen Sie den Vertrag schriftlich geben – das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 623 BGB).

🔹 Unser Tipp: Unterschreiben Sie nicht sofort – lassen Sie den Vertrag vorher juristisch prüfen.


5. Welche Risiken bestehen beim Aufhebungsvertrag?

Das größte Risiko: Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit geht in der Regel davon aus, dass Sie durch die Vertragsunterschrift freiwillig an der Beendigung mitgewirkt haben (§ 159 SGB III).

Ergebnis: 12 Wochen Sperrzeit, in der Sie kein ALG I bekommen. Außerdem wird diese Zeit auf die Anspruchsdauer angerechnet.

Es gibt Möglichkeiten, das zu vermeiden – z. B. wenn Sie triftige Gründe nachweisen können (z. B. drohende Kündigung, Mobbing, gesundheitliche Gründe).


6. Muss die Agentur für Arbeit informiert werden?

Ja. Spätestens 3 Tage nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden (§ 38 SGB III). Am besten noch vorher beraten lassen, wie Sie das Gespräch führen und was Sie sagen sollten.

Das ist besonders wichtig, wenn Sie Sperrzeiten vermeiden wollen oder rechtzeitig eine neue Stelle suchen müssen.

🔹 Unser Tipp: Melden Sie sich frühzeitig arbeitsuchend – sonst droht auch hier eine Kürzung des ALG I.


7. Unser Fazit zum Schluss

Ein Aufhebungsvertrag ist ein mächtiges Werkzeug – aber auch ein zweischneidiges Schwert. Arbeitgeber nutzen ihn oft, um Kündigungsschutz zu umgehen. Arbeitnehmer können profitieren – aber nur, wenn sie genau wissen, was sie tun.

Lassen Sie sich vor einer Unterschrift anwaltlich beraten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Risiken zu erkennen, Konditionen zu verbessern und Ihre Rechte zu sichern.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: