Was ist ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer staunen, wenn der Arbeitgeber ihnen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung anbietet – klingt auf den ersten Blick attraktiv. Doch: Was steckt wirklich dahinter? Welche Vor- und Nachteile bringt ein solcher Vertrag mit sich? Und worauf sollten Sie besonders achten, bevor Sie unterschreiben? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen das Wichtigste klar, verständlich und ohne Fachchinesisch.


1. Aufhebungsvertrag – was ist das überhaupt?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis außerhalb der Kündigungsfristen beenden. Er ersetzt die Kündigung und bedarf zwingend der Schriftform (§ 623 BGB).

Typische Inhalte eines Aufhebungsvertrags:

  • Beendigungszeitpunkt
  • Abfindungsregelung (sofern vereinbart)
  • Zeugnis, Freistellung, Rückgabe von Arbeitsmitteln
  • Verzicht auf Kündigungsschutzklage

2. Unterschied zur Kündigung

Der wichtigste Unterschied: Eine Kündigung ist ein einseitiger Akt, ein Aufhebungsvertrag dagegen eine Vereinbarung zwischen beiden Seiten. Damit gelten bei einem Aufhebungsvertrag keine Kündigungsfristen oder besonderen Schutzvorschriften (z. B. bei Schwangeren oder Schwerbehinderten), es sei denn, der Schutz wird ausdrücklich vereinbart.

Deshalb ist Vorsicht geboten: Mit der Unterschrift verzichten Sie auf Ihre Rechte aus dem Kündigungsschutzgesetz.

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie genau, ob Sie sich durch die Unterschrift schlechter stellen – oder lassen Sie sich vorab rechtlich beraten.


3. Die Rolle der Abfindung beim Aufhebungsvertrag

Die Abfindung ist beim Aufhebungsvertrag das „Lockmittel“ des Arbeitgebers. Sie soll den Arbeitnehmer dazu bewegen, auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – sie ist Verhandlungssache.

Die Höhe hängt meist ab von:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • wirtschaftlicher Lage des Unternehmens
  • rechtlichem Risiko einer Kündigung
  • Verhandlungsgeschick

Oft wird die sogenannte 0,5er-Regel angewandt:

0,5 Bruttomonatsgehälter × volle Jahre der Betriebszugehörigkeit


4. Risiken: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Ein häufiger Fehler: Unterschrift ohne Beratung. Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen (§ 159 SGB III), wenn Sie „freiwillig“ an der Beendigung mitgewirkt haben ohne wichtigen Grund.

Das bedeutet: Sie erhalten in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld – und verlieren Anspruchszeit.

Sie können Sperrzeiten vermeiden, wenn:

  • eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt wurde, oder
  • eine Abfindung gezahlt wird, die einer Kündigung gleichkommt (sog. „wichtiger Grund“)

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie den Aufhebungsvertrag vorher prüfen – sonst kann die Abfindung durch die Sperrzeit teuer erkauft sein.


5. Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung?

Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann sinnvoll sein, wenn:

  • Sie schnell aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden wollen
  • der Arbeitgeber keine Kündigungsgründe hat
  • die angebotene Abfindung attraktiv ist
  • Sie einen neuen Job in Aussicht haben
  • Kündigungsschutzklagen vermieden werden sollen

Doch: Ohne genaue Prüfung können wichtige Rechte verloren gehen – etwa auf Kündigungsschutz, Weiterbeschäftigung oder korrektes Arbeitslosengeld.


6. Unser Fazit zum Schluss

Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann eine faire und schnelle Lösung sein – oder eine teure Falle. Entscheidend ist, wie der Vertrag formuliert ist und ob die Abfindung den Verlust arbeitsrechtlicher Schutzmechanismen wirklich ausgleicht.

👉 Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, bevor Sie unterschreiben – wir helfen Ihnen, Ihre Interessen zu wahren und eine bestmögliche Lösung zu finden.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: