Was ist eine arbeitgeberseitige Kündigung?

Einleitung

„Ich habe die Kündigung bekommen – einfach so!“
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden, ist die erste Reaktion meist Schock, Wut oder Ratlosigkeit. Doch: Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig.
Die sogenannte arbeitgeberseitige Kündigung unterliegt klaren gesetzlichen Regeln – und kann in vielen Fällen erfolgreich angegriffen werden.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine arbeitgeberseitige Kündigung ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen – und wie Sie Ihre Rechte wahren.


1. Was bedeutet „arbeitgeberseitige Kündigung“?

Die arbeitgeberseitige Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden zu wollen – entweder ordentlich (mit Frist) oder außerordentlich (fristlos).

Sie muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und dem Arbeitnehmer nachweislich zugehen.


2. Welche Arten der arbeitgeberseitigen Kündigung gibt es?

Man unterscheidet zwei Grundformen:

a) Ordentliche Kündigung

Erfolgt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Sie kann sozial gerechtfertigt sein aus:

  • Betrieblichen Gründen (z. B. Stellenabbau, Standortschließung)
  • Verhaltensbedingten Gründen (z. B. Pflichtverstöße)
  • Personenbedingten Gründen (z. B. langanhaltende Krankheit)

b) Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Beendet das Arbeitsverhältnis sofort – nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, etwa Diebstahl oder beharrlicher Arbeitsverweigerung (§ 626 BGB).

🔹 Unser Tipp: Die Art der Kündigung bestimmt, wie Sie sich wehren können – lassen Sie die Begründung juristisch prüfen.


3. Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung

In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG) – die Kündigung ist dann nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.

Der Arbeitgeber muss:

Einen konkreten Kündigungsgrund darlegen
✅ Eine Interessenabwägung durchführen
Sozialauswahl beachten (bei betriebsbedingter Kündigung)
✅ Vor Ausspruch ggf. Abmahnungen erteilt haben (bei verhaltensbedingter Kündigung)
✅ Den Betriebsrat anhören (§ 102 BetrVG)

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann die Kündigung unwirksam sein.


4. Form und Fristen: Was der Arbeitgeber einhalten muss

Jede Kündigung muss:

  • Schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) – keine E-Mail oder WhatsApp!
  • Unterschrieben sein – digital reicht nicht
  • Zugehen – der Tag des Zugangs zählt für den Fristbeginn

Kündigungsfrist:

  • Geregelt in § 622 BGB oder im Arbeits-/Tarifvertrag
  • Für Arbeitgeber gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit (z. B. 1 Monat nach 2 Jahren, 3 Monate nach 8 Jahren usw.)

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie Zugang, Form und Frist – formale Fehler machen eine Kündigung oft angreifbar.


5. Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer?

Sie können sich wehren – und das mit guten Erfolgsaussichten:

  • Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen (§ 4 KSchG)
  • Anspruch auf Weiterbeschäftigung während des Prozesses (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Abfindungsverhandlungen, z. B. im Rahmen eines Vergleichs
  • Zeugniskorrektur und ggf. Schadensersatz

Auch bei Kündigung während der Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Betriebsratstätigkeit gelten besondere Schutzvorschriften.


6. Wie können Sie gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung vorgehen?

Handeln Sie schnell und strategisch:

Kündigungsschutzklage einreichen – innerhalb von 3 Wochen
Kündigung durch Anwalt prüfen lassen – auch bei scheinbar klaren Fällen
Chancen auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung klären
Zeugnis und offene Ansprüche sichern

In vielen Fällen ist eine einvernehmliche Lösung mit Abfindung und gutem Zeugnis möglich – selbst wenn die Kündigung formal korrekt war.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten – sonst verschenken Sie Geld, Rechte und berufliche Optionen.


Was bedeutet das für Sie?

Eine arbeitgeberseitige Kündigung ist kein rechtsfreier Akt – sondern ein Vorgang mit hohen rechtlichen Anforderungen.
Viele Kündigungen scheitern vor Gericht – wenn man sich wehrt.

Wir prüfen Ihre Kündigung, entwickeln Ihre Strategie – und setzen Ihre Rechte durch. Schnell. Kompetent. Auf Augenhöhe.

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