Inhalt
Einleitung
„Ich habe die Kündigung bekommen – einfach so!“
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden, ist die erste Reaktion meist Schock, Wut oder Ratlosigkeit. Doch: Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig.
Die sogenannte arbeitgeberseitige Kündigung unterliegt klaren gesetzlichen Regeln – und kann in vielen Fällen erfolgreich angegriffen werden.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine arbeitgeberseitige Kündigung ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen – und wie Sie Ihre Rechte wahren.
1. Was bedeutet „arbeitgeberseitige Kündigung“?
Die arbeitgeberseitige Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden zu wollen – entweder ordentlich (mit Frist) oder außerordentlich (fristlos).
Sie muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und dem Arbeitnehmer nachweislich zugehen.
Merksatz: Die arbeitgeberseitige Kündigung ist ein einseitiger Akt – aber sie braucht rechtlich tragfähige Gründe.
2. Welche Arten der arbeitgeberseitigen Kündigung gibt es?
Man unterscheidet zwei Grundformen:
a) Ordentliche Kündigung
Erfolgt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Sie kann sozial gerechtfertigt sein aus:
- Betrieblichen Gründen (z. B. Stellenabbau, Standortschließung)
- Verhaltensbedingten Gründen (z. B. Pflichtverstöße)
- Personenbedingten Gründen (z. B. langanhaltende Krankheit)
b) Außerordentliche (fristlose) Kündigung
Beendet das Arbeitsverhältnis sofort – nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, etwa Diebstahl oder beharrlicher Arbeitsverweigerung (§ 626 BGB).
🔹 Unser Tipp: Die Art der Kündigung bestimmt, wie Sie sich wehren können – lassen Sie die Begründung juristisch prüfen.
3. Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung
In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG) – die Kündigung ist dann nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.
Der Arbeitgeber muss:
✅ Einen konkreten Kündigungsgrund darlegen
✅ Eine Interessenabwägung durchführen
✅ Sozialauswahl beachten (bei betriebsbedingter Kündigung)
✅ Vor Ausspruch ggf. Abmahnungen erteilt haben (bei verhaltensbedingter Kündigung)
✅ Den Betriebsrat anhören (§ 102 BetrVG)
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann die Kündigung unwirksam sein.
Merksatz: Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für die soziale Rechtfertigung – und das scheitert oft.
4. Form und Fristen: Was der Arbeitgeber einhalten muss
Jede Kündigung muss:
- Schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) – keine E-Mail oder WhatsApp!
- Unterschrieben sein – digital reicht nicht
- Zugehen – der Tag des Zugangs zählt für den Fristbeginn
Kündigungsfrist:
- Geregelt in § 622 BGB oder im Arbeits-/Tarifvertrag
- Für Arbeitgeber gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit (z. B. 1 Monat nach 2 Jahren, 3 Monate nach 8 Jahren usw.)
🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie Zugang, Form und Frist – formale Fehler machen eine Kündigung oft angreifbar.
5. Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer?
Sie können sich wehren – und das mit guten Erfolgsaussichten:
- Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen (§ 4 KSchG)
- Anspruch auf Weiterbeschäftigung während des Prozesses (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Abfindungsverhandlungen, z. B. im Rahmen eines Vergleichs
- Zeugniskorrektur und ggf. Schadensersatz
Auch bei Kündigung während der Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Betriebsratstätigkeit gelten besondere Schutzvorschriften.
Merksatz: Sie haben Rechte – und oft bessere Chancen als Sie denken.
6. Wie können Sie gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung vorgehen?
Handeln Sie schnell und strategisch:
✅ Kündigungsschutzklage einreichen – innerhalb von 3 Wochen
✅ Kündigung durch Anwalt prüfen lassen – auch bei scheinbar klaren Fällen
✅ Chancen auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung klären
✅ Zeugnis und offene Ansprüche sichern
In vielen Fällen ist eine einvernehmliche Lösung mit Abfindung und gutem Zeugnis möglich – selbst wenn die Kündigung formal korrekt war.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten – sonst verschenken Sie Geld, Rechte und berufliche Optionen.
Was bedeutet das für Sie?
Eine arbeitgeberseitige Kündigung ist kein rechtsfreier Akt – sondern ein Vorgang mit hohen rechtlichen Anforderungen.
Viele Kündigungen scheitern vor Gericht – wenn man sich wehrt.
Wir prüfen Ihre Kündigung, entwickeln Ihre Strategie – und setzen Ihre Rechte durch. Schnell. Kompetent. Auf Augenhöhe.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: