Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Einleitung

Plötzlich, ohne Vorwarnung: Die außerordentliche Kündigung trifft viele Arbeitnehmer wie ein Schock. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort oder mit sehr kurzer Frist – und wirft oft viele Fragen auf:
„Ist das überhaupt erlaubt?“, „Was kann ich jetzt tun?“ oder „Wie wehre ich mich dagegen?“
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen klar und verständlich, was eine außerordentliche Kündigung ist, wann sie rechtens ist – und was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind.


1. Was bedeutet „außerordentliche Kündigung“?

Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort oder innerhalb weniger Tage, also ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist.

Sie ist nur erlaubt, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt – also ein Verhalten oder eine Situation, die es dem Kündigenden unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

👉 Meistens handelt es sich um eine fristlose Kündigung, die sofort wirksam wird.


2. Wann ist eine außerordentliche Kündigung erlaubt?

Das Gesetz regelt die außerordentliche Kündigung in § 626 BGB. Danach ist sie möglich, wenn:

  • ein wichtiger Grund vorliegt und
  • unter Berücksichtigung aller Umstände und Interessen beider Seiten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

Typische Beispiele:

  • Diebstahl oder Betrug im Betrieb
  • Arbeitszeitbetrug (z. B. falsches Ein- oder Ausstempeln)
  • Sexuelle Belästigung oder massive Beleidigung von Kollegen/Vorgesetzten
  • Eigenmächtiger Urlaubsantritt
  • Schwere Verstöße gegen betriebliche Anweisungen oder Geheimhaltungspflichten

Aber auch Arbeitnehmer können aus wichtigem Grund kündigen – z. B. bei Lohnrückständen oder massiver Mobbing-Situation.

🔹 Unser Tipp: Nicht jeder Konflikt rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung. Eine rechtliche Einschätzung lohnt sich immer.


3. Wichtige Frist: Zwei Wochen!

Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.

Das bedeutet: Der Arbeitgeber (oder Arbeitnehmer) muss schnell handeln, sonst ist die Kündigung unwirksam.

Beispiel:
Der Arbeitgeber erfährt am 1. Juli von einem schweren Pflichtverstoß. Spätestens am 15. Juli muss die Kündigung beim Arbeitnehmer eingegangen sein – sonst ist die Frist verstrichen.


4. Welche Gründe gelten vor Gericht?

Gerichte prüfen außerordentliche Kündigungen sehr streng. Dabei gilt:

  • Der wichtige Grund muss tatsächlich vorliegen und bewiesen werden.
  • Meist ist vor der Kündigung eine Abmahnung erforderlich, wenn das Fehlverhalten steuerbar war.
  • Es muss eine Interessenabwägung stattfinden: Ist die Kündigung im konkreten Fall wirklich „unvermeidlich“?

Das Bundesarbeitsgericht hat etwa geurteilt, dass selbst ein geringwertiger Diebstahl (z. B. ein Pfandbon) eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist (BAG, Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09).


5. Wie können Arbeitnehmer außerordentlich kündigen?

Auch Arbeitnehmer dürfen außerordentlich kündigen, wenn sie aus wichtigem Grund nicht weiterarbeiten können. Beispiele:

  • Lohn wird über längere Zeit nicht gezahlt
  • Massive Gefährdung der Gesundheit (z. B. durch Mobbing)
  • Wiederholte Verstöße des Arbeitgebers gegen arbeitsvertragliche Pflichten

Die Kündigung muss auch hier schriftlich erfolgen und die Zwei-Wochen-Frist eingehalten werden.

🔹 Unser Tipp: Wer außerordentlich kündigt, sollte alle Beweise sichern – z. B. Mails, Zeugen oder ärztliche Atteste.


6. Was tun nach einer außerordentlichen Kündigung?

Wichtig: Auch bei einer außerordentlichen Kündigung gilt – Sie haben drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben (§ 4 KSchG). Sonst wird die Kündigung automatisch wirksam – selbst wenn sie objektiv rechtswidrig war!

Gehen Sie zügig vor:

  1. Kündigung auf Form und Inhalt prüfen
  2. Anwalt kontaktieren
  3. Kündigungsschutzklage einreichen – oft mit Aussicht auf Wiedereinstellung oder Abfindung

Zudem sollten Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit melden, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

🔹 Unser Tipp: Je schneller Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen vor Gericht – gerade bei fristlosen Kündigungen!


Was bedeutet das für Sie?

Eine außerordentliche Kündigung ist ein massiver Eingriff in Ihre berufliche Existenz – und sie muss gerichtlich überprüfbar und gut begründet sein.
Egal ob Sie betroffen sind oder selbst kündigen wollen: Holen Sie sich frühzeitig rechtlichen Beistand, bevor Sie handeln oder Fristen verstreichen.

Wir stehen Ihnen zur Seite. Gemeinsam klären wir, wie Ihre Chancen stehen – und ob die Kündigung wirklich wirksam war.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: