Was ist eine Kettenbefristung?

1. Was bedeutet „Kettenbefristung“?

Von einer Kettenbefristung spricht man, wenn ein Arbeitsvertrag mehrfach befristet wird – also immer wieder verlängert wird, ohne dass eine unbefristete Anstellung folgt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält zunächst einen befristeten Vertrag für sechs Monate. Danach bekommt er wieder einen befristeten Vertrag – und das wiederholt sich über Jahre hinweg.


2. Ist eine Kettenbefristung erlaubt?

Grundsätzlich sind mehrere befristete Verträge nicht per se verboten. Aber:

  • Eine sachgrundlose Befristung ist laut § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nur bis zu zwei Jahre erlaubt – und in dieser Zeit maximal dreimal verlängerbar.
  • Eine darüber hinausgehende Kettenbefristung ist nur mit einem sogenannten Sachgrund zulässig (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Solche Gründe können z. B. eine Elternzeitvertretung oder ein Projekt sein.

Doch auch mit Sachgrund kann eine zu lange oder zu häufige Befristung rechtsmissbräuchlich sein.

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie, ob es für jede Befristung wirklich einen nachvollziehbaren Grund gibt – und ob dieser noch besteht.


3. Was sagt das Bundesarbeitsgericht?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Rechtsprechung klare Grenzen gezogen. Im Fall einer Kettenbefristung prüft das Gericht, ob die wiederholten Befristungen noch „gerechtfertigt“ oder bereits missbräuchlich sind. Maßgebliche Kriterien:

  • Anzahl der aufeinanderfolgenden Verträge
  • Gesamtdauer der Beschäftigung
  • Art und Wechsel der Sachgründe
  • Verhalten des Arbeitgebers

In einem bekannten Fall erklärte das BAG einen auf über elf Jahre gestreckten befristeten Vertrag für unwirksam (BAG, Urteil vom 26.10.2016 – 7 AZR 135/15).


4. Was können Sie als Arbeitnehmer tun?

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Kettenbefristung rechtswidrig ist, haben Sie das Recht, Klage auf Entfristung zu erheben. Wichtig ist:

  • Sie müssen die Drei-Wochen-Frist ab dem Ende des letzten befristeten Vertrags einhalten (§ 17 TzBfG).
  • Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Befristung wirksam oder unwirksam ist.
  • Ist sie unwirksam, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet fortbestehend.

Wir empfehlen, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um Fristen und Chancen korrekt einschätzen zu können.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten – sonst verstreicht die Chance auf eine Entfristung.


5. Unser Fazit zum Schluss

Eine Kettenbefristung kann rechtens oder rechtswidrig sein – entscheidend ist immer der Einzelfall. Als Arbeitnehmer sollten Sie wachsam sein, wenn sich befristete Verträge über Jahre hinweg ziehen. Denn oft dient das nur der Umgehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

Gerne prüfen wir für Sie die Wirksamkeit Ihrer Befristung – diskret, kompetent und mit klarem Blick für Ihre Rechte.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: