Inhalt
Einleitung
„Sie sind gekündigt – aber vielleicht holen wir Sie zurück.“
So oder ähnlich klingt es oft, wenn Arbeitgeber eine Kündigung mit sogenannter Wiedereinstellungszusage aussprechen. Für viele Arbeitnehmer ist das verwirrend: Ist das jetzt eine echte Kündigung?
Habe ich Anspruch auf Rückkehr?
Oder ist das nur eine leere Beruhigung?
In diesem Beitrag erklären wir klar und verständlich, was eine Kündigung mit Wiedereinstellungszusage ist, wann sie sinnvoll ist – und welche Rechte Sie daraus ableiten können.
1. Was bedeutet „Kündigung mit Wiedereinstellungszusage“?
Eine Kündigung mit Wiedereinstellungszusage liegt vor, wenn der Arbeitgeber zwar formal kündigt, aber gleichzeitig erklärt, dass er den Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen wieder einstellen wird, sofern sich die Lage verbessert.
Beispiel:
„Wir müssen Ihnen betriebsbedingt kündigen. Falls sich die wirtschaftliche Situation innerhalb der nächsten drei Monate verbessert, werden wir Ihnen die Wiedereinstellung anbieten.“
Diese Zusage kann:
- schriftlich im Kündigungsschreiben stehen,
- mündlich erfolgen,
- oder im Vergleich vor dem Arbeitsgericht geregelt sein.
Merksatz: Die Wiedereinstellungszusage ist ein Angebot auf Rückkehr – unter Vorbehalt künftiger Entwicklungen.
2. In welchen Fällen wird eine Wiedereinstellungszusage ausgesprochen?
Typisch ist die Zusage bei betriebsbedingten Kündigungen, insbesondere:
- Stilllegung oder Schließung einzelner Abteilungen
- Kurzfristiger Auftragsrückgang
- Restrukturierungen, deren Ausgang ungewiss ist
Der Arbeitgeber sichert sich so Flexibilität, während er dem Arbeitnehmer zumindest eine Rückkehroption anbietet.
🔹 Unser Tipp: Eine Wiedereinstellungszusage ist besser als nichts – aber kein Ersatz für eine rechtlich überprüfbare Kündigung.
3. Ist die Zusage rechtlich bindend?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Zusage ist verbindlich, wenn sie:
- ausdrücklich und eindeutig erklärt wurde,
- inhaltlich konkret ist,
- und sich eine relevante Änderung ergibt (z. B. doch kein Auftragsrückgang, neue Projektfreigabe, etc.).
Das bedeutet:
Wenn die ursprünglich genannte Grundlage für die Kündigung wegfällt, kann sich daraus ein Anspruch auf Wiedereinstellung ergeben – auch ohne neuen Arbeitsvertrag.
Merksatz: Wird eine Wiedereinstellungszusage ernst gemeint erklärt, kann daraus ein verbindlicher Anspruch entstehen.
4. Wie unterscheidet sich die Wiedereinstellungszusage vom Widerruf?
Wichtig ist die Abgrenzung zur „Kündigung unter Widerrufsvorbehalt“, bei der die Beendigung nur unter Bedingungen ausgesprochen wird.
Bei der Wiedereinstellungszusage dagegen:
- ist die Kündigung wirksam,
- die Wiedereinstellung aber an eine Bedingung geknüpft (z. B. bessere Auftragslage),
- es gibt keinen Automatismus, sondern ein Rückkehrrecht, wenn die Bedingung eintritt.
🔹 Unser Tipp: Eine Kündigung mit Wiedereinstellungszusage ist kein schwebend unwirksamer Vertrag – sondern eine verbindliche Zusage mit künftiger Wirkung.
5. Was tun, wenn der Arbeitgeber die Wiedereinstellung verweigert?
Wenn Ihnen eine Wiedereinstellungszusage erteilt wurde, und der Arbeitgeber später trotz Wegfall des Kündigungsgrundes nicht wieder einstellt, können Sie:
✅ Zur Wiedereinstellung auffordern
✅ Bei Ablehnung Klage auf Wiedereinstellung erheben
✅ Ggf. Schadensersatz verlangen, z. B. für entgangenen Lohn
Wichtig: In vielen Fällen wird das nur erfolgreich sein, wenn Sie nachweislich Kontakt aufgenommen haben und der Arbeitgeber keinen sachlichen Grund mehr hat, Sie nicht weiterzubeschäftigen.
🔹 Unser Tipp: Halten Sie den Kontakt aktiv – und lassen Sie die rechtliche Verbindlichkeit der Zusage frühzeitig prüfen.
6. Unser Fazit: Ihre Rechte bei Kündigung mit Wiedereinstellungszusage
Eine Kündigung mit Wiedereinstellungszusage ist kein rechtliches Feigenblatt, sondern ein verpflichtendes Versprechen – unter der Bedingung, dass sich die Verhältnisse ändern.
Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie:
- die Formulierung der Zusage genau prüfen,
- Entwicklungen im Betrieb aktiv beobachten,
- schriftlich Ihre Rückkehrbereitschaft erklären,
- und im Zweifel juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Rechte geltend zu machen – strategisch, zielgerichtet und durchsetzungsstark.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: