Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob eine Kündigung ohne Abmahnung überhaupt zulässig ist. Schließlich soll eine Abmahnung doch eine Art „Warnschuss“ sein, bevor der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet. Doch das ist nicht in jedem Fall notwendig – und genau hier wird es juristisch interessant. Dieser Artikel erklärt Ihnen klar und verständlich, wann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung wirksam sein kann – und wann nicht.
1. Was bedeutet „Kündigung ohne Abmahnung“?
Eine Kündigung ohne Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dem Arbeitnehmer zuvor ein Fehlverhalten konkret gerügt zu haben.
Grundsätzlich gilt: Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist eine Abmahnung meist Pflicht, weil dem Arbeitnehmer Gelegenheit gegeben werden muss, sein Verhalten zu ändern.
Merksatz: Eine Kündigung ohne Abmahnung ist nur in Ausnahmefällen rechtmäßig – besonders bei Pflichtverletzungen.
2. In welchen Fällen ist eine Abmahnung erforderlich?
Die Abmahnung ist erforderlich, wenn der Kündigungsgrund im Verhalten des Arbeitnehmers liegt, z. B.:
- Zuspätkommen
- unhöfliches Verhalten
- private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
- Arbeitsverweigerung
Hier geht das Gesetz davon aus, dass das Verhalten steuerbar ist – und dem Arbeitnehmer erst einmal eine faire Chance zur Besserung gegeben werden muss. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) wiederholt betont, z. B. im Urteil vom 20.06.2013 – 2 AZR 546/12.
🔹 Unser Tipp: Wenn Sie wegen eines Verhaltensfehlers gekündigt wurden, prüfen Sie, ob vorher eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Wenn nicht, bestehen gute Chancen auf eine Kündigungsschutzklage.
3. Wann kann ohne Abmahnung gekündigt werden?
Es gibt Ausnahmen, in denen eine Kündigung auch ohne Abmahnung zulässig ist:
- Personenbedingte Kündigung: z. B. bei langanhaltender Krankheit (§ 1 Abs. 2 KSchG)
- Betriebsbedingte Kündigung: z. B. bei Stellenabbau oder Schließung einer Abteilung
- Verhaltensbedingte Kündigung bei schweren Pflichtverletzungen, bei denen eine Abmahnung entbehrlich ist – etwa bei:
- Diebstahl (BAG, Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09, „Emmely“)
- Tätlichkeiten
- grober Vertrauensbruch
In solchen Fällen wäre eine Abmahnung nicht zumutbar, weil das Vertrauensverhältnis bereits zerstört ist.
Merksatz: Eine Abmahnung ist nur dann verzichtbar, wenn das Vertrauen irreparabel zerstört ist oder es um Gründe geht, die nichts mit steuerbarem Verhalten zu tun haben.
4. Besondere Fälle: Die fristlose Kündigung ohne Abmahnung
Gerade bei außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen (§ 626 BGB) ist häufig umstritten, ob eine Abmahnung notwendig ist. Grundsätzlich gilt auch hier:
👉 Ist das Verhalten des Arbeitnehmers so schwerwiegend, dass eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist, kann auch fristlos ohne Abmahnung gekündigt werden.
Beispiele:
- Gewalt gegen Kollegen oder Vorgesetzte
- schwere Beleidigung
- bewusste Manipulation von Arbeitszeitnachweisen
Doch Vorsicht: Nicht jedes unangemessene Verhalten rechtfertigt sofort eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Gerichte prüfen sehr genau, ob eine Wiederherstellung des Arbeitsverhältnisses nicht doch möglich wäre.
🔹 Unser Tipp: Wurden Sie fristlos und ohne Abmahnung gekündigt? Lassen Sie das dringend rechtlich prüfen. Hier können oft erfolgreiche Klagen geführt werden – oder zumindest eine gute Abfindung verhandelt werden.
5. Was tun, wenn Sie ohne Abmahnung gekündigt wurden?
Falls Sie eine Kündigung erhalten haben und keine Abmahnung vorausging, sollten Sie:
- Frist prüfen: Sie haben drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG).
- Rechtliche Beratung einholen: Ein Fachanwalt kann bewerten, ob die Kündigung unwirksam ist.
- Unterlagen sichern: Sammeln Sie alle Dokumente, E-Mails oder Gesprächsnotizen, die Ihr Verhalten und etwaige Reaktionen des Arbeitgebers belegen.
In vielen Fällen gelingt es, mit der richtigen Strategie eine Rücknahme der Kündigung, eine Umwandlung in einen Aufhebungsvertrag oder eine Abfindung zu erreichen.
Merksatz: Keine Abmahnung vor der Kündigung? Dann lohnt sich fast immer ein Gang zum Anwalt!
Was bedeutet das für Sie?
Eine Kündigung ohne Abmahnung kann in bestimmten Fällen zulässig sein – aber oft ist sie es nicht. Viele Arbeitgeber handeln hier vorschnell oder rechtsfehlerhaft. Wenn Sie betroffen sind, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Wir prüfen Ihre Chancen und setzen Ihre Rechte durch – schnell, kompetent und mit klarem Kurs.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: