Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, was eine Massenentlassungsanzeige überhaupt ist und ob sie sie persönlich betrifft. Gerade bei größeren Kündigungswellen in Betrieben kommt immer wieder die Frage auf, ob der Arbeitgeber dabei bestimmte Formalien einhalten muss. Das Gesetz sieht hier klare Regeln vor, um Arbeitnehmer zu schützen – und Verstöße können eine Kündigung sogar unwirksam machen.
1. Was ist eine Massenentlassungsanzeige?
Eine Massenentlassungsanzeige ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung des Arbeitgebers an die zuständige Agentur für Arbeit, wenn in einem Betrieb innerhalb eines bestimmten Zeitraums besonders viele Kündigungen ausgesprochen werden sollen. Grundlage ist § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Merksatz: Ab einer bestimmten Zahl an Kündigungen muss der Arbeitgeber die Entlassungen anzeigen – sonst sind die Kündigungen angreifbar.
2. Wann ist eine Massenentlassungsanzeige erforderlich?
Ob eine solche Anzeige notwendig ist, hängt von der Betriebsgröße und der Zahl der betroffenen Arbeitnehmer ab. Nach § 17 KSchG gilt:
- Bei Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 60 Beschäftigten: Anzeige ab 5 Entlassungen.
- Bei 60 bis 500 Beschäftigten: ab 10 % der Belegschaft oder mehr als 25 Arbeitnehmern.
- Bei mehr als 500 Beschäftigten: ab mindestens 30 Arbeitnehmern.
Die Zählung bezieht sich immer auf einen Zeitraum von 30 Kalendertagen.
🔹 Tipp: Auch Aufhebungsverträge können zur Zahl der Entlassungen zählen!
3. Wer muss die Massenentlassungsanzeige stellen?
Die Pflicht trifft den Arbeitgeber. Der Betriebsrat muss vorher gemäß § 17 Abs. 2 KSchG umfassend angehört werden. Eine fehlende oder fehlerhafte Beteiligung kann die Anzeige – und damit die Kündigungen – unwirksam machen.
Merksatz: Ohne ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats ist die Anzeige nicht wirksam.
4. Wie läuft das Anzeigeverfahren ab?
Der Arbeitgeber muss die Anzeige schriftlich bei der Agentur für Arbeit einreichen. Dabei müssen alle erforderlichen Angaben enthalten sein, zum Beispiel:
- Gründe für die Entlassungen
- Zahl und Berufsgruppen der betroffenen Arbeitnehmer
- Zeitraum der Entlassungen
- Ergebnisse der Beratungen mit dem Betriebsrat
Die Agentur für Arbeit prüft, ob die Anzeige vollständig ist. Es gilt eine Sperrfrist: Kündigungen dürfen frühestens nach einem Monat nach Eingang der Anzeige wirksam werden (§ 18 KSchG).
Merksatz: Erst wenn die Anzeige ordnungsgemäß eingereicht ist, darf gekündigt werden.
5. Folgen einer fehlenden oder fehlerhaften Anzeige
Wird die Massenentlassungsanzeige gar nicht, zu spät oder fehlerhaft gestellt, sind die Kündigungen in der Regel unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden (z. B. BAG, Urteil vom 13.02.2020 – 6 AZR 146/19).
Für Arbeitnehmer heißt das: Eine fehlerhafte Anzeige kann ein starker Hebel in einer Kündigungsschutzklage sein.
🔹 Tipp: Prüfen Sie bei betriebsbedingten Kündigungen immer, ob eine Massenentlassungsanzeige erforderlich war – und ob sie korrekt abgelaufen ist.
6. Unser Fazit zum Schluss
Die Massenentlassungsanzeige ist ein wichtiger Schutzmechanismus bei größeren Kündigungswellen. Sie gibt der Agentur für Arbeit Zeit, arbeitsmarktpolitisch zu reagieren, und sichert Ihnen als Arbeitnehmer Rechte.
Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Arbeitgeber die Vorschriften eingehalten hat, sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Chancen auf eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung zu prüfen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: