Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie bei häufiger oder längerer Krankheit ihren Arbeitsplatz verlieren können. In diesem Zusammenhang taucht oft der Begriff negative Gesundheitsprognose auf. Doch was bedeutet das eigentlich? Und warum ist diese Prognose so entscheidend für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung? Wir erklären Ihnen das Wichtigste und zeigen auf, wie Sie sich dagegen wehren können – im Zweifel mit anwaltlicher Hilfe.
1. Was bedeutet eine negative Gesundheitsprognose?
Der Begriff negative Gesundheitsprognose stammt aus dem Arbeitsrecht und bezeichnet die Einschätzung, dass ein Arbeitnehmer auch in Zukunft weiterhin krankheitsbedingt ausfallen wird. Das bedeutet, dass nach objektiven Umständen davon auszugehen ist, dass die bisherigen Fehlzeiten nicht nur vorübergehend sind, sondern sich in ähnlicher Form wiederholen.
Das Gesetz selbst spricht dies nicht ausdrücklich aus, aber die Rechtsprechung – insbesondere das Bundesarbeitsgericht (BAG) – hat die negative Gesundheitsprognose als Voraussetzung für eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit entwickelt (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13).
Merksatz: Eine negative Gesundheitsprognose bedeutet, dass künftig mit weiteren erheblichen Krankheitszeiten zu rechnen ist.
2. Welche Rolle spielt sie bei einer krankheitsbedingten Kündigung?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter engen Voraussetzungen wirksam. Nach ständiger Rechtsprechung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Negative Gesundheitsprognose: Es ist zu erwarten, dass der Arbeitnehmer weiterhin krank sein wird.
- Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen: Der Arbeitgeber muss durch die Fehlzeiten oder Störungen belastet sein.
- Interessenabwägung: Eine Abwägung muss ergeben, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
Die negative Gesundheitsprognose ist also der erste und wichtigste Schritt. Ohne sie ist eine Kündigung in der Regel unwirksam (§ 1 Abs. 2 KSchG).
Merksatz: Die negative Gesundheitsprognose ist die Grundlage jeder krankheitsbedingten Kündigung.
3. Wie wird die Prognose ermittelt?
Die Prognose muss sich auf objektive Tatsachen stützen. Das bedeutet: Der Arbeitgeber darf nicht einfach mutmaßen, dass jemand wieder krank wird. Er muss nachweisen können, dass die bisherigen Erkrankungen ein Muster bilden. Bei häufigen Kurzerkrankungen wird meist ein Zeitraum von drei Jahren betrachtet. Bei einer Langzeiterkrankung schaut man darauf, ob eine Rückkehr an den Arbeitsplatz in absehbarer Zeit möglich ist.
Dafür können ärztliche Atteste, betriebsärztliche Gutachten oder Aussagen im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) eine Rolle spielen.
Merksatz: Die Prognose muss auf Fakten beruhen – bloße Vermutungen reichen nicht aus.
4. Welche Beweise muss der Arbeitgeber vorlegen?
Kommt es zu einem Kündigungsschutzprozess, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die negative Gesundheitsprognose. Er muss konkret darlegen:
- Wie viele Fehltage es gab
- Welche Diagnosen vorliegen (soweit zulässig)
- Warum aus medizinischer Sicht keine Besserung zu erwarten ist
Hierbei gilt: Ihre privaten Gesundheitsdaten sind besonders sensibel. Sie müssen nicht jede Diagnose offenlegen – wohl aber die Arbeitsunfähigkeitszeiten bestätigen.
Merksatz: Der Arbeitgeber muss die negative Gesundheitsprognose beweisen, nicht der Arbeitnehmer.
5. Was können Sie als Arbeitnehmer tun?
Wenn Sie eine Kündigung wegen Krankheit erhalten, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob tatsächlich eine negative Gesundheitsprognose vorliegt. Häufig scheitern Arbeitgeber vor Gericht daran, dass sie keine ausreichenden Belege haben. Spätestens dann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll – insbesondere, um Ihre Rechte zu wahren, eine Abfindung zu verhandeln oder eine Weiterbeschäftigung durchzusetzen.
Unser Tipp: Warten Sie nicht zu lange! Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG).
Merksatz: Ohne fundierte Prognose ist eine Kündigung wegen Krankheit oft unwirksam – lassen Sie sich beraten.
Was bedeutet das für Sie?
Eine negative Gesundheitsprognose ist der Dreh- und Angelpunkt jeder krankheitsbedingten Kündigung. Fehlt sie oder ist sie nicht ausreichend belegt, haben Sie gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist, zögern Sie nicht: Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: