Was ist eine ordentliche Kündigung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer stellen sich irgendwann die Frage: „Was genau ist eine ordentliche Kündigung – und wie unterscheidet sie sich von einer fristlosen Kündigung?“
Ob im Streit mit dem Arbeitgeber, im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen oder einfach aus heiterem Himmel – die ordentliche Kündigung ist die häufigste Form der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Doch was steckt eigentlich dahinter? Und was müssen Sie als Arbeitnehmer wissen, um Ihre Rechte zu wahren?


1. Was bedeutet „ordentliche Kündigung“?

Die ordentliche Kündigung ist die fristgerechte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Sie erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.

Im Unterschied zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis sofort endet, wird dem Arbeitnehmer bei der ordentlichen Kündigung Zeit eingeräumt, sich beruflich neu zu orientieren.


2. Kündigungsfristen: Wie lange dauert die Kündigung?

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach gilt für Arbeitnehmer in der Regel eine vierwöchige Frist zum 15. oder zum Monatsende, wenn keine anderen Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag bestehen.

Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers – gestaffelt nach Jahren, z. B.:

  • 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
  • 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
  • 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
    usw.

Diese verlängerten Fristen gelten nur für Arbeitgeber – Arbeitnehmer können in aller Regel mit der Grundfrist kündigen.

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie immer zuerst Ihren Arbeitsvertrag – dort können abweichende Fristen geregelt sein!


3. Wer darf ordentlich kündigen – und unter welchen Bedingungen?

Jede Seite – also Arbeitnehmer und Arbeitgeber – kann ordentlich kündigen. Aber: Arbeitgeber unterliegen dabei strengeren Regeln.

Für Arbeitgeber gilt in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Danach ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, also aus:

  • Verhaltensbedingten Gründen (z. B. wiederholte Pflichtverstöße)
  • Personenbedingten Gründen (z. B. langanhaltende Krankheit)
  • Betriebsbedingten Gründen (z. B. Stellenabbau)

Fehlt ein solcher Grund, ist die Kündigung angreifbar – und eine Kündigungsschutzklage kann sich lohnen.


4. Besonderer Schutz: Wann eine ordentliche Kündigung nicht erlaubt ist

Bestimmte Personengruppen sind besonders geschützt und dürfen nicht oder nur mit behördlicher Zustimmung ordentlich gekündigt werden. Dazu zählen u. a.:

  • Schwangere (Mutterschutzgesetz)
  • Schwerbehinderte (SGB IX, nur mit Zustimmung des Integrationsamts)
  • Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG)
  • Elternzeitler (§ 18 BEEG)

In diesen Fällen ist eine ordentliche Kündigung meist unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung erfolgt.

🔹 Unser Tipp: Wenn Sie zu einer besonders geschützten Gruppe gehören, holen Sie sofort rechtlichen Rat ein – oft kann eine Kündigung erfolgreich abgewehrt werden.


5. Was tun, wenn Sie eine ordentliche Kündigung erhalten haben?

Wichtig: Sie haben nur drei Wochen Zeit, um sich gegen eine ordentliche Kündigung zu wehren – durch eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht (§ 4 KSchG). Danach ist die Kündigung wirksam – egal, ob sie rechtmäßig war oder nicht.

Gehen Sie also sofort aktiv vor:

  1. Kündigung prüfen lassen (z. B. Formfehler, falsche Fristen, kein Kündigungsgrund)
  2. Innerhalb von drei Wochen Klage erheben
  3. In vielen Fällen kann über eine Abfindung verhandelt werden

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie eine ordentliche Kündigung erhalten haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie sich damit abfinden müssen. Ob der Kündigungsgrund rechtlich trägt, ob die Frist korrekt ist oder ob Sie vielleicht sogar besonderen Schutz genießen – all das lässt sich nur durch eine fundierte rechtliche Prüfung klären.

Wir helfen Ihnen gern dabei. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Erstgespräch – gemeinsam finden wir heraus, ob und wie Sie sich gegen die Kündigung wehren können.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: