Was ist eine Outplacement-Beratung?

1. Was ist eine Outplacement-Beratung?

Eine Outplacement-Beratung ist eine professionelle Unterstützung für Arbeitnehmer, die ihren Job verlieren – meist durch eine betriebsbedingte Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Sie wird in der Regel vom Arbeitgeber bezahlt und soll den Übergang in eine neue Anstellung erleichtern.

Typische Leistungen:

  • Analyse der beruflichen Situation
  • Berufs- und Karriereberatung
  • Optimierung von Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen
  • Coaching für Vorstellungsgespräche
  • Hilfe bei der Stellensuche und Netzwerkaufbau

Im Kern soll Outplacement vermeiden, dass Sie nach der Kündigung in eine längere Phase der Arbeitslosigkeit geraten.


2. Wer zahlt die Outplacement-Beratung?

In der Praxis übernimmt meist der Arbeitgeber die Kosten – freiwillig oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags. In größeren Unternehmen wird Outplacement oft pauschal angeboten, gerade bei Umstrukturierungen.

Bei Führungskräften ist die Einzel-Outplacement-Beratung verbreitet, bei mehreren betroffenen Arbeitnehmern kommt auch Gruppen-Outplacement infrage.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie in Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag prüfen, ob der Arbeitgeber Ihnen eine Outplacement-Beratung finanzieren kann.


3. Was bringt eine Outplacement-Beratung?

Die Vorteile sind nicht nur psychologischer, sondern auch ganz praktischer Natur:

  • Sie behalten Struktur und Motivation im Bewerbungsprozess.
  • Sie profitieren vom Know-how erfahrener Karriereberater.
  • Sie haben einen Sparringspartner, der Ihre Stärken erkennt und betont.
  • Ihre Erfolgschancen steigen, schneller eine neue passende Stelle zu finden.

Gerade nach einer belastenden Trennung vom Arbeitgeber kann die Beratung dabei helfen, sich emotional zu stabilisieren und konstruktiv nach vorne zu blicken.


4. Unterschied Einzel-Outplacement vs. Gruppen-Outplacement

Einzel-Outplacement:

  • Individuell abgestimmte Beratung
  • Besonders für Fach- und Führungskräfte
  • Umfassende Begleitung über Wochen oder Monate

Gruppen-Outplacement:

  • Workshops, Seminare, Trainings
  • Günstiger für Arbeitgeber, aber weniger individuell
  • Oft bei Massenentlassungen in großen Betrieben

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Sie statt einer Gruppenmaßnahme eine individuelle Lösung verhandeln können – gerade bei längerem Berufsweg oder Führungspositionen.


5. Rechtlicher Rahmen und typische Vereinbarungen

Ein Anspruch auf Outplacement besteht nicht kraft Gesetzes, kann aber vertraglich vereinbart werden – etwa in einem:

  • Sozialplan (§ 112 BetrVG)
  • Aufhebungsvertrag
  • Vergleich vor dem Arbeitsgericht

Dabei sollten Inhalt, Dauer und Kostenübernahme klar geregelt sein. Auch Steuerfragen können eine Rolle spielen: Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten direkt, ist das in der Regel steuerfrei.


6. Wann lohnt sich die Einschaltung eines Anwalts?

Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird oder eine Kündigung im Raum steht, sollten Sie rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – insbesondere:

  • zur Bewertung der Wirksamkeit der Kündigung
  • zur Verhandlung von Abfindung und Zusatzleistungen wie Outplacement
  • zur Prüfung steuerlicher Folgen
  • zur Wahrung Ihrer Rechte gegenüber der Arbeitsagentur (Sperrzeit etc.)

Wir helfen Ihnen gerne dabei, nicht nur die Kündigung anzufechten, sondern auch das Beste aus der Situation zu machen – inklusive gezielter Outplacement-Unterstützung.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie mögliche Outplacement-Leistungen immer mitverhandeln – ein spezialisierter Anwalt weiß, was durchsetzbar ist.


Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind oder Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, sollten Sie nicht nur über eine Abfindung nachdenken. Auch eine professionelle Begleitung auf dem Weg in den neuen Job kann entscheidend sein.

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei Verhandlungen und holen für Sie das Maximum heraus.

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