Was ist eine rechtsunwirksame Kündigung?

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Einleitung

„Ich bin gekündigt worden – aber kann das wirklich rechtens sein?“
Nicht jede Kündigung hält einer juristischen Prüfung stand. Im Gegenteil: Viele Kündigungen sind rechtsunwirksam, weil sie Formfehler enthalten, gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllen oder besondere Schutzrechte verletzt werden.

In diesem Beitrag erklären wir, was eine rechtsunwirksame Kündigung ist, welche typischen Fehler Arbeitgeber machen – und wie Sie sich erfolgreich dagegen zur Wehr setzen können.


1. Was bedeutet „rechtsunwirksame Kündigung“?

Eine rechtsunwirksame Kündigung ist eine Kündigung, die zwar ausgesprochen wurde, aber keine rechtliche Wirkung entfaltet – das Arbeitsverhältnis besteht also fort, als wäre nie gekündigt worden.

Gründe für die Unwirksamkeit können sein:

  • Formfehler
  • Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften
  • Nichtbeachtung von Kündigungsfristen
  • Verletzung von Schutzrechten
  • Fehlende soziale Rechtfertigung

2. Häufige Gründe für die Unwirksamkeit

Die häufigsten Fehlerquellen sind:

  • Kündigung in Textform (E-Mail, WhatsApp)unwirksam, da Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 623 BGB)
  • Nicht eingehaltene Kündigungsfrist → falsches Kündigungsdatum
  • Nichtbeachtete Zustimmungspflichten (z. B. Integrationsamt bei Schwerbehinderten)
  • Nicht oder falsch angehörter Betriebsrat (§ 102 BetrVG) → Kündigung unwirksam
  • Kündigung während Mutterschutz oder Elternzeit → ohne Ausnahmegenehmigung nicht erlaubt
  • Keine soziale Rechtfertigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG)

???? Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Kündigung von einem Fachanwalt prüfen – oft reicht schon ein kleiner Fehler für die Unwirksamkeit.


3. Formfehler: Schon an der Schriftform kann es scheitern

Der Klassiker: Die Kündigung wird nicht schriftlich erteilt, sondern:

  • per E-Mail
  • mündlich
  • als Scan oder PDF
  • über Messenger-Dienst

All das ist nicht ausreichend!
Nach § 623 BGB muss eine Kündigung im Original, eigenhändig unterschrieben übergeben oder zugestellt werden.


4. Kündigungsschutzgesetz – wann greift es?

In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern und nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten gilt das Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG).

Dann ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, also aus:

  • Verhaltensbedingten Gründen (z. B. Pflichtverletzung)
  • Personenbedingten Gründen (z. B. dauerhafte Erkrankung)
  • Betriebsbedingten Gründen (z. B. Stellenabbau)

Fehlt ein solcher Grund, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt – und damit unwirksam.

???? Unser Tipp: Wenn Ihr Arbeitgeber keine nachvollziehbare Begründung liefert – lohnt sich fast immer die Kündigungsschutzklage.


5. Besondere Schutzvorschriften: Schwangerschaft, Schwerbehinderung & Co.

Einige Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz – hier sind zusätzliche Anforderungen zu beachten:

  • Schwangere (§ 17 MuSchG): Kündigung nur mit behördlicher Zustimmung
  • Schwerbehinderte (§ 168 SGB IX): Zustimmung des Integrationsamts erforderlich
  • Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG): Kündigung praktisch ausgeschlossen
  • Elternzeit (§ 18 BEEG): Kündigung während der Elternzeit unzulässig

Wird diese Zustimmung nicht eingeholt, ist die Kündigung automatisch rechtsunwirksam.


6. Wie reagieren Sie richtig auf eine unwirksame Kündigung?

Wichtig: Auch eine offensichtlich unwirksame Kündigung muss gerichtlich angegriffen werden – sonst wird sie wirksam durch Zeitablauf.

???? Frist für die Kündigungsschutzklage: 3 Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG)!

Checkliste:

✅ Zugang der Kündigung dokumentieren
✅ Schriftform prüfen
✅ Frist notieren
✅ Anwalt kontaktieren
✅ Klage einreichen – ggf. mit Ziel Wiedereinstellung, Abfindung oder Zeugnisregelung

???? Unser Tipp: Nicht zögern – wer abwartet, verliert oft den Schutz der eigenen Rechte.


Was bedeutet das für Sie?

Eine Kündigung ist nicht automatisch gültig, nur weil sie ausgesprochen wurde.
In der Praxis sind viele Kündigungen rechtsunwirksam – aus formalen oder inhaltlichen Gründen.
Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie aufgeben – denn häufig steht Ihnen mehr zu, als Sie denken.

Wir prüfen Ihre Kündigung gründlich – und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck. Persönlich, professionell und präzise.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: