Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer hören im Zusammenhang mit Kündigungen oder Aufhebungsverträgen den Begriff „Regelabfindung“. Doch was steckt eigentlich dahinter? Heißt das, dass einem eine bestimmte Abfindung zusteht – und wie hoch fällt sie dann aus?
In diesem Beitrag erklären wir, was unter einer Regelabfindung zu verstehen ist, woher sie kommt – und warum es sich lohnt, genauer hinzusehen, bevor man vorschnell unterschreibt.
1. Was bedeutet „Regelabfindung“ überhaupt?
Die sogenannte Regelabfindung ist kein festgeschriebener gesetzlicher Begriff, sondern ein praxisorientierter Richtwert. Sie bezeichnet die Abfindungshöhe, die in vielen Fällen als „üblich“ oder „angemessen“ angesehen wird – insbesondere bei gerichtlichen Vergleichen oder Aufhebungsverträgen.
In der Regel meint man damit:
👉 0,5 Bruttomonatsgehälter pro vollem Jahr der Betriebszugehörigkeit
Beispiel: Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 € ergibt sich eine Regelabfindung von 20.000 €.
Merksatz: Die Regelabfindung ist ein Erfahrungswert – kein Anspruch und kein Gesetz.
2. Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf die Regelabfindung?
Nein. Die Regelabfindung ist kein gesetzlich garantierter Anspruch. Es gibt lediglich eine Vorschrift, die sie ausdrücklich erwähnt:
- § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Bei betriebsbedingter Kündigung kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung anbieten – eben in Höhe der Regelabfindung (0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) – wenn dieser im Gegenzug keine Kündigungsschutzklage erhebt.
In allen anderen Fällen – also bei Vergleich, Aufhebungsvertrag oder einvernehmlicher Einigung – ist die Regelabfindung nur eine Verhandlungsgrundlage.
🔹 Unser Tipp: Ein „Angebot nach § 1a KSchG“ klingt verbindlich – oft lässt sich aber deutlich mehr aushandeln.
3. Die 0,5er-Formel: Herkunft und Anwendung
Die Formel „0,5 Monatsgehälter pro Jahr“ hat sich in der arbeitsrechtlichen Praxis eingebürgert, weil sie:
- eine einfache Berechnungsgrundlage bietet
- in vielen gerichtlichen Vergleichen akzeptiert ist
- vom Gesetzgeber in § 1a KSchG verwendet wird
Gerichte und Arbeitgeber nutzen sie häufig als neutralen „Mittelweg“, um Streitigkeiten effizient zu beenden.
Aber: Sie ist nicht bindend – und nicht immer fair.
Merksatz: Die 0,5er-Formel ist Standard – aber kein Maßstab für Gerechtigkeit.
4. Wann wird die Regelabfindung verwendet?
Typische Fälle für die Anwendung der Regelabfindung sind:
- Vergleiche vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage
- Aufhebungsverträge, wenn der Arbeitgeber „ein Standardangebot“ macht
- Betriebsbedingte Kündigungen mit Verzicht auf Klage nach § 1a KSchG
- Sozialpläne, bei denen pauschale Abfindungen nach festen Formeln berechnet werden
Besonders in größeren Unternehmen ist die Regelabfindung eine bewährte Verhandlungsbasis – aber nicht immer die Endstation.
🔹 Unser Tipp: Nutzen Sie die Regelabfindung als Einstieg – aber nicht als Obergrenze.
5. Warum Sie nicht blind auf die Faustformel vertrauen sollten
Die tatsächliche Abfindung kann – je nach Ausgangslage – deutlich höher oder auch niedriger sein als die Regelabfindung.
Mehr ist drin, wenn:
- die Kündigung rechtlich angreifbar ist
- der Arbeitgeber dringend eine einvernehmliche Lösung will
- Sie taktisch geschickt und anwaltlich vertreten verhandeln
Weniger bekommen oft Arbeitnehmer, die:
- keine Klage einreichen
- kurz beschäftigt waren
- das erste Angebot sofort akzeptieren, ohne zu verhandeln
Merksatz: Die Regelabfindung ist kein „Endpreis“ – verhandeln lohnt sich fast immer.
6. Unser Fazit zum Schluss
Die Regelabfindung ist ein praktischer Richtwert – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wer gut verhandelt und die juristische Lage kennt, kann oft deutlich mehr als die pauschalen 0,5 Monatsgehälter pro Jahr erzielen.
Wenn Sie wissen möchten, ob das Angebot Ihres Arbeitgebers fair ist, oder ob es sich lohnt, nachzubessern – sprechen Sie uns an. Wir vertreten Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick und rechtlichem Know-how.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: