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1. Was bedeutet „Rückdatierung einer Kündigung“?
Von einer Rückdatierung spricht man, wenn ein Kündigungsschreiben mit einem früheren Datum versehen wird, als es tatsächlich erstellt oder übergeben wurde. Es sieht also auf dem Papier so aus, als sei die Kündigung früher ausgesprochen worden, als es in Wahrheit der Fall war.
Typisches Beispiel: Das Kündigungsschreiben trägt das Datum „01. Juni“, wurde dem Arbeitnehmer aber erst am 10. Juni übergeben oder zugestellt.
Merksatz: Rückdatierung heißt: Das Kündigungsschreiben wurde „in der Zeit zurückgeschickt“ – zumindest auf dem Papier.
2. Ist eine rückdatierte Kündigung wirksam?
Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern der tatsächliche Zugang (§ 130 BGB). Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugeht, also wenn er sie in den Händen hält oder in den Machtbereich gelangt ist (z. B. per Einwurf in den Briefkasten).
Das Bundesarbeitsgericht betont:
👉 „Für den Fristbeginn ist allein der Zugang der Kündigung entscheidend, nicht das Datum im Schreiben.“
(BAG, Urteil vom 26.03.2015 – 2 AZR 483/13)
Merksatz: Der Zugang der Kündigung ist entscheidend – nicht das Datum im Briefkopf.
3. Welche rechtlichen Risiken bestehen für Arbeitgeber?
Eine bewusst rückdatierte Kündigung kann nicht nur unwirksam sein, sondern sogar rechtlich riskant:
- Verstoß gegen das Nachweisgesetz
Wenn im Schreiben falsche Angaben über den Zeitpunkt der Kündigung gemacht werden, ist das ein Problem für die Nachweispflicht des Arbeitgebers. - Täuschung oder Arglist
Eine absichtliche Rückdatierung mit dem Ziel, Fristen zu verkürzen oder Arbeitnehmer zu täuschen, kann als arglistige Täuschung (§ 123 BGB) gewertet werden. - Strafrechtliche Relevanz
In extremen Fällen kann sogar eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) im Raum stehen – z. B. wenn das Schreiben gefälschte Informationen enthält und zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendet wird.
🔹 Unser Tipp: Arbeitgeber sollten auf eine saubere und transparente Dokumentation achten – Rückdatierungen können schnell nach hinten losgehen.
4. Was sollten Arbeitnehmer bei rückdatierten Kündigungen tun?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Kündigung rückdatiert wurde, sollten Sie:
- Das Zugangsdatum notieren (z. B. mit Zeugen oder Foto des Briefkastens)
- Innerhalb von 3 Wochen nach tatsächlichem Zugang Kündigungsschutzklage einreichen (§ 4 KSchG)
- Rechtsrat einholen – denn manchmal steckt mehr dahinter, etwa der Versuch, Fristen zu verkürzen oder Abfindungen zu vermeiden
Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob die Kündigung unwirksam ist und ob Sie weiterbeschäftigt oder abgefunden werden können.
Merksatz: Bei rückdatierten Kündigungen: Notieren, reagieren, klagen – notfalls mit anwaltlicher Hilfe.
5. Unser Fazit zum Schluss
Eine rückdatierte Kündigung sieht zwar auf den ersten Blick harmlos aus – sie kann aber schwerwiegende Folgen haben. Für Arbeitnehmer ist sie oft ein Warnsignal, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Lassen Sie sich in solchen Fällen nicht verunsichern – das Datum auf dem Schreiben zählt nicht, sondern wann es wirklich bei Ihnen ankommt.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung wirksam ist oder ob Fristen korrekt berechnet wurden, helfen wir Ihnen gern mit einer schnellen Einschätzung oder übernehmen Ihre Kündigungsschutzklage. Besser jetzt reagieren, als später mit leeren Händen dastehen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: