Was ist eine sog. Eigenkündigung?

Einleitung

„Ich kündige – reicht das einfach?“
Viele Arbeitnehmer überlegen, ihren Job zu kündigen – aus Frust, Überforderung oder wegen einer besseren Stelle. Doch eine sogenannte Eigenkündigung will gut durchdacht sein. Denn: Wer selbst kündigt, trägt auch alle rechtlichen und finanziellen Folgen.

In diesem Beitrag erklären wir, was eine Eigenkündigung genau ist, welche Fristen und Risiken Sie beachten müssen – und wie Sie sich rechtlich absichern, bevor Sie diesen Schritt gehen.


1. Was bedeutet „Eigenkündigung“?

Die Eigenkündigung ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer. Sie ist das Gegenstück zur Kündigung durch den Arbeitgeber – und beendet das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist.

Voraussetzung:

  • Sie sind nicht mehr in der Probezeit fristlos tätig
  • Sie kündigen schriftlich – mündlich, per E-Mail oder WhatsApp ist die Kündigung unwirksam (§ 623 BGB)

2. Welche Formvorschriften gelten?

Die Eigenkündigung muss:

  • Schriftlich erfolgen – mit Originalunterschrift (§ 623 BGB)
  • Eigenhändig unterschrieben sein
  • Dem Arbeitgeber nachweisbar zugehen – z. B. per Boten oder Einwurf-Einschreiben

Ein typisches Kündigungsschreiben lautet etwa:

Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort

An Arbeitgeber

Ort, Datum

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

🔹 Unser Tipp: Sichern Sie sich den Zugangsnachweis – z. B. durch Empfangsbestätigung oder Boten.


3. Kündigungsfristen bei Eigenkündigung

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt laut § 622 Abs. 1 BGB:

▶️ Vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende

Aber: Im Arbeits- oder Tarifvertrag können abweichende Fristen geregelt sein – häufig auch längere Fristen.

Wichtig:

  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag genau
  • Kündigungsfristen laufen ab dem Zugang beim Arbeitgeber, nicht dem Absendezeitpunkt

4. Welche Risiken bringt eine Eigenkündigung mit sich?

Wenn Sie selbst kündigen, verzichten Sie auf:

  • Kündigungsschutz
  • Abfindung
  • Ansprüche aus einem Vergleich
  • Verhandlungsspielraum mit dem Arbeitgeber

Außerdem ist Ihre soziale Absicherung gefährdet, wenn Sie noch keine neue Stelle haben – insbesondere beim Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) (siehe nächster Abschnitt).

🔹 Unser Tipp: Kündigen Sie nur, wenn Sie entweder schon etwas Neues haben – oder vorher arbeitsrechtlich beraten wurden.


5. Wann droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Wenn Sie ohne wichtigen Grund selbst kündigen, verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen (§ 159 SGB III).

Ein „wichtiger Grund“ kann z. B. sein:

  • Mobbing oder unzumutbare Arbeitsbedingungen (mit Belegen)
  • Nachweislich gesundheitliche Gründe
  • Ein neuer Job mit späterem Beginn (ggf. überbrückbar durch Resturlaub)

Sie müssen die Gründe glaubhaft und belegbar darlegen – sonst verlieren Sie für mehrere Wochen das ALG I.


6. Unser Rat: Eigenkündigung gut vorbereiten

Bevor Sie kündigen, sollten Sie unbedingt:

✅ Den Arbeitsvertrag auf Kündigungsfristen prüfen
✅ Rechtzeitig schriftlich kündigen (inkl. Zugangsnachweis)
✅ Alternativen zur Eigenkündigung abwägen (z. B. Aufhebungsvertrag)
✅ ALG I frühzeitig beantragen (und ggf. Sperrzeit begründen)
✅ Zeugnis und Resturlaub rechtzeitig einfordern

🔹 Unser Tipp: Oft lohnt es sich, vor der Eigenkündigung einen anwaltlich begleiteten Aufhebungsvertrag zu verhandeln – z. B. mit Abfindung, Zeugnisregelung und ALG-Schutz.


Was bedeutet das für Sie?

Die Eigenkündigung ist ein großer Schritt – mit rechtlichen, finanziellen und persönlichen Folgen. Wer sie gut vorbereitet, vermeidet Sperrzeiten und Nachteile.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie kündigen. Wir zeigen Ihnen, ob ein anderer Weg besser für Sie ist – rechtssicher, strategisch und mit Blick auf Ihre Zukunft.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: