Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie sie nach längerer Krankheit wieder sicher in den Job zurückkehren können. Ein bewährtes Modell dafür ist die stufenweise Wiedereingliederung, oft auch „Hamburger Modell“ genannt. Doch was bedeutet das genau, wer hat Anspruch darauf – und worauf sollten Sie achten, um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden?
1. Was bedeutet stufenweise Wiedereingliederung?
Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren, um nach längerer Krankheit schrittweise an den Arbeitsalltag herangeführt zu werden. Anders als bei einer normalen Rückkehr nehmen Sie Ihre Arbeit nicht sofort wieder vollständig auf, sondern steigern Ihre Arbeitszeit und -belastung in mehreren Stufen.
Das Ziel: Ihre Leistungsfähigkeit soll sich langsam stabilisieren, ohne dass Sie sich überfordern. Rechtsgrundlage ist § 74 SGB V i. V. m. § 28 SGB IX.
Merksatz: Bei der stufenweisen Wiedereingliederung arbeiten Sie zunächst in Teilzeit – ohne dass Ihr Arbeitsverhältnis geändert wird.
2. Für wen ist die stufenweise Wiedereingliederung gedacht?
Dieses Modell ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die nach einer schweren Erkrankung, Operation oder psychischen Belastung noch nicht wieder voll belastbar sind. Voraussetzung ist, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Maßnahme für medizinisch sinnvoll hält.
Typische Fälle sind Reha-Aufenthalte oder Langzeiterkrankungen, etwa nach einem Bandscheibenvorfall, einer Krebserkrankung oder Burnout.
Merksatz: Anspruch auf Wiedereingliederung haben Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig sind und Krankengeld beziehen.
3. Wie läuft die stufenweise Wiedereingliederung ab?
Die Wiedereingliederung wird von Ihrem behandelnden Arzt gemeinsam mit Ihnen geplant und mit dem Arbeitgeber abgestimmt. Die Krankenkasse oder die Rentenversicherung kann ebenfalls beteiligt sein.
Die konkrete Gestaltung (Arbeitszeit, Dauer, Aufgaben) wird in einem Wiedereingliederungsplan festgelegt. Dieser Plan kann jederzeit angepasst werden, falls Sie sich überfordert fühlen oder schneller Fortschritte machen.
Merksatz: Der Wiedereingliederungsplan ist kein Arbeitsvertrag, sondern eine Empfehlung.
4. Rechte und Pflichten während der Wiedereingliederung
Während der stufenweisen Wiedereingliederung gelten Sie weiterhin als arbeitsunfähig. Sie erhalten kein Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber, sondern Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung (§ 44 SGB IX).
Der Arbeitgeber muss Ihnen die Wiedereingliederung ermöglichen, ist aber nicht verpflichtet, jeden Plan zu akzeptieren. Auch Sie sind nicht verpflichtet, ein Wiedereingliederungsangebot anzunehmen.
🔹 Unser Tipp: Stimmen Sie Ihren Plan sorgfältig mit Arzt und Arbeitgeber ab, damit Sie sich nicht übernehmen.
5. Was passiert, wenn es nicht klappt?
Falls Sie merken, dass Sie die stufenweise Wiedereingliederung nicht schaffen, können Sie diese jederzeit abbrechen. Ihre Krankengeldzahlung bleibt davon unberührt. Eine abgebrochene Wiedereingliederung gilt nicht als gescheitert – es kann zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Versuch gestartet werden.
Merksatz: Ein Abbruch der Wiedereingliederung gefährdet nicht automatisch Ihren Arbeitsplatz.
6. Unser Fazit zum Schluss
Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein wichtiges Instrument, um nach einer langen Krankheit wieder sicher im Beruf Fuß zu fassen. Gerade für Arbeitnehmer mit chronischen oder psychischen Erkrankungen ist sie oft der Schlüssel für einen nachhaltigen Wiedereinstieg.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Wiedereingliederung für Sie infrage kommt oder ob Ihr Arbeitgeber sich korrekt verhält, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir beraten Sie gerne individuell.
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