Was ist eine Turboklausel?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer stolpern in einem Aufhebungsvertrag über den Begriff „Turboklausel“ – und wissen nicht recht, was sich dahinter verbirgt. Dabei kann diese Regelung in bestimmten Fällen bares Geld bedeuten – oder unerwartete Nachteile mit sich bringen. Was also steckt hinter der sogenannten Turboklausel? Und wann lohnt es sich, sie zu nutzen?


1. Was ist eine Turboklausel?

Die Turboklausel ist eine Regelung im Aufhebungsvertrag, die es dem Arbeitnehmer ermöglicht, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden – also noch vor dem vereinbarten Beendigungsdatum.

Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer eine „Entschädigung“ in Form eines anteiligen Abfindungsbonus für die Zeit, die er „schneller“ aus dem Betrieb ausscheidet. Oft heißt es dann im Vertrag sinngemäß: „Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen früher, verringert sich die Abfindung nicht – im Gegenteil: Er erhält für jeden vorgezogenen Monat einen Bonus.“


2. Wie funktioniert eine Turboklausel konkret?

Typischerweise sieht eine Turboklausel so aus:
Der Aufhebungsvertrag legt ein festes Beendigungsdatum fest, z. B. zum 31.12.2025. Die Turboklausel räumt dem Arbeitnehmer aber die Möglichkeit ein, das Arbeitsverhältnis mit einer bestimmten Frist (z. B. 14 Tage) vorzeitig zu beenden – also z. B. schon zum 30.11.2025.

Für jeden Monat, den der Arbeitnehmer dadurch nicht mehr im Unternehmen arbeitet, erhält er oft einen proportionalen Bonus zur Abfindung oder behält sogar die volle Abfindungshöhe.


3. Welche Vorteile bringt eine Turboklausel für Arbeitnehmer?

  • Flexibilität bei der Jobsuche: Wenn Sie schneller einen neuen Job finden, können Sie auch früher anfangen.
  • Finanzieller Anreiz: Die vorzeitige Beendigung kann sich lohnen, wenn Sie zusätzlich einen Bonus bekommen oder Ihr volles Gehalt durch neuen Job kompensiert wird.
  • Zeitgewinn: Sie vermeiden die „Hängezeit“ im Unternehmen bis zum offiziellen Beendigungsdatum.

Beispiel: Sie haben eine neue Stelle ab dem 1. Oktober. Dank Turboklausel können Sie das alte Arbeitsverhältnis früher beenden und mit dem neuen Job starten – ohne Verlust bei der Abfindung.

🔹 Unser Tipp: Wenn Sie beruflich schnell wieder durchstarten möchten, kann die Turboklausel eine lukrative Option sein.


4. Welche Risiken sollten Sie kennen?

  • Verlust von Sozialversicherungszeiten: Eine frühere Beendigung kann Auswirkungen auf Krankenversicherung oder Rentenversicherung haben.
  • ALG-Sperrzeit bleibt bestehen: Auch wenn Sie früher ausscheiden, bleibt eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I bestehen – sofern der Aufhebungsvertrag als eigene Mitwirkung an der Beendigung gilt.
  • Neue Jobsituation unklar: Wenn Sie kündigen, bevor der neue Vertrag unterschrieben ist, gehen Sie ein Risiko ein.

5. Wie wirkt sich die Turboklausel auf die Abfindung aus?

In der Praxis gibt es zwei Varianten:

  1. Fixe Abfindung trotz früherem Ausstieg: Sie erhalten die volle Abfindung – auch wenn Sie früher gehen.
  2. Zusätzlicher Bonus: Für jeden Monat, den Sie früher ausscheiden, erhalten Sie z. B. 1/12 der Monatsvergütung zusätzlich zur Abfindung.

Wichtig: Die konkrete Berechnung steht immer im Aufhebungsvertrag. Lassen Sie diese Regelung im Zweifel anwaltlich prüfen – insbesondere hinsichtlich Steuern und möglicher Sperrzeiten beim ALG I.

🔹 Unser Tipp: Achten Sie auf klare Formulierungen zur Höhe der Zahlung – pauschal oder anteilig?


6. Was sollten Sie bei einer Turboklausel beachten?

  • Dokumentieren Sie den Wunsch auf vorzeitiges Ausscheiden schriftlich.
  • Sichern Sie sich vorher den neuen Job oder klären Sie Ihre finanzielle Lage.
  • Klären Sie die Auswirkungen auf Arbeitslosengeld, Krankenversicherung und Steuern.
  • Lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen – insbesondere die Kombination aus Abfindung, Kündigungsfrist und ALG-I-Risiken.

7. Unser Fazit zum Schluss

Eine Turboklausel kann eine wertvolle Gestaltungsmöglichkeit sein – besonders für Arbeitnehmer, die rasch eine neue Stelle antreten können. Sie schafft Flexibilität und kann finanziell attraktiv sein. Gleichzeitig bringt sie aber auch rechtliche Fallstricke mit sich – insbesondere rund um das Thema ALG I und Sperrzeiten.

👉 Unser Rat: Lassen Sie sich vor der Unterschrift eines Aufhebungsvertrags mit Turboklausel unbedingt anwaltlich beraten – vor allem, wenn es um Geld, neue Jobs oder Arbeitslosengeld geht. Wir helfen Ihnen gern weiter!

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