Was ist eine vorgeschobene Begründung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer erleben es: Die Kündigung flattert ins Haus, doch die Begründung wirkt fadenscheinig oder sogar widersprüchlich. „Leistung stimmt nicht“, „betriebliche Gründe“ oder „Störung des Vertrauensverhältnisses“ – doch im Hintergrund brodelt oft etwas anderes. In solchen Fällen kann es sich um eine vorgeschobene Begründung handeln. Was das bedeutet, wie Sie sie erkennen und was Sie tun können, erfahren Sie in diesem Beitrag.


1. Was bedeutet „vorgeschobene Begründung“?

Eine vorgeschobene Begründung liegt vor, wenn der Arbeitgeber einen offiziellen Kündigungsgrund nennt, der nicht der wahre Anlass der Kündigung ist. Er soll nur den Anschein erwecken, als sei die Kündigung sozial gerechtfertigt – obwohl sie in Wahrheit aus ganz anderen, oft unzulässigen oder diskriminierenden Motiven erfolgt.

Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter wird angeblich wegen „mangelhafter Leistung“ gekündigt – tatsächlich will man ihn aber loswerden, weil er sich im Betriebsrat engagiert oder krank war.


2. Warum sind vorgeschobene Kündigungsgründe problematisch?

Nach § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) darf eine Kündigung nicht willkürlich erfolgen, sondern muss sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet: Der Arbeitgeber braucht einen personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Grund.

Wenn er aber einen Grund vortäuscht, kann das zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Besonders kritisch ist das, wenn verbotene Motive im Spiel sind – etwa Diskriminierung wegen Geschlecht, Alter oder Behinderung (§ 1 AGG), oder eine Sanktion wegen Krankheit, Elternzeit oder Betriebsratstätigkeit.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie jede Kündigung, die Ihnen „komisch vorkommt“, rechtlich prüfen. Oft steckt mehr dahinter, als der Arbeitgeber zugeben möchte.


3. Wie erkennt man eine vorgeschobene Begründung?

Typische Anzeichen:

  • Widersprüche im Kündigungsschreiben oder in den Aussagen des Arbeitgebers
  • Eine auffällige Kurzfristigkeit oder Hast bei der Kündigung
  • Vorgeschichte von Konflikten oder Missstimmung
  • Die Kündigung erfolgt kurz nach Ausübung von Rechten (z. B. Elternzeit, Schwerbehindertenantrag, Betriebsratswahl)
  • Die angeblichen Gründe sind nicht dokumentiert oder wirken konstruiert

Hier kann oft nur ein Blick in die Personalakte, E-Mails, Zeugnisse oder Gesprächsnotizen helfen, die wahre Motivation zu entlarven.


4. Was sagen Gerichte zu vorgeschobenen Begründungen?

Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Eine Kündigung ist rechtswidrig, wenn der angegebene Kündigungsgrund nur vorgeschoben ist und tatsächlich ein anderer – unzulässiger – Grund vorliegt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 16.12.2004 – 2 AZR 148/04) hat betont, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine ehrliche und nachvollziehbare Begründung haben – und dass Gerichte berechtigt sind, eine Kündigung auf Rechtsmissbrauch zu prüfen.

Besonders streng sind die Gerichte bei vorgeschobenen Gründen, wenn diese Schutzrechte umgehen sollen, z. B. bei Schwerbehinderten oder Schwangeren.


5. Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht den wahren Grund für Ihre Kündigung nennt, sollten Sie das nicht hinnehmen. Denn hinter vielen scheinbar „legalen“ Kündigungen verbirgt sich in Wahrheit ein Rechtsverstoß.

In solchen Fällen hilft oft nur eine Kündigungsschutzklage – und die sollte innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden (§ 4 KSchG). Je früher Sie rechtlichen Rat suchen, desto besser Ihre Chancen.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie uns Ihre Kündigung prüfen – wir erkennen, ob der angebliche Grund nur Fassade ist.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: