Was ist ein gerichtlicher Abfindungsvergleich?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer stellen sich nach einer Kündigung die Frage: Lohnt sich eine Klage – und bekomme ich dann eine Abfindung? Die Antwort: Sehr oft enden Kündigungsschutzklagen nicht mit einem Urteil, sondern mit einem gerichtlichen Abfindungsvergleich.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein gerichtlicher Vergleich ist, wie er zustande kommt und welche Chancen und Fallstricke dabei für Sie als Arbeitnehmer bestehen.


1. Was ist ein gerichtlicher Abfindungsvergleich?

Ein gerichtlicher Abfindungsvergleich ist eine einvernehmliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen eines Gerichtsverfahrens – meist einer Kündigungsschutzklage.

Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer eine Abfindung, der Arbeitnehmer akzeptiert im Gegenzug die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Termin.

Der Vergleich wird gerichtlich protokolliert (§ 278 ZPO) und ist damit verbindlich und vollstreckbar.


2. Wie kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich?

Nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) lädt das Arbeitsgericht in der Regel zeitnah zum Gütetermin. Dort prüft das Gericht, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist.

Typischer Ablauf:

  • Das Gericht weist auf Risiken beider Seiten hin (z. B. Wirksamkeit der Kündigung)
  • Es unterbreitet oft einen Vergleichsvorschlag
  • Die Parteien handeln die Abfindung und Details (Beendigungsdatum, Zeugnis, Freistellung etc.) aus
  • Die Einigung wird gerichtlich protokolliert und ist sofort rechtskräftig

🔹 Unser Tipp: Wer gut vorbereitet in den Gütetermin geht, kann gezielt verhandeln – auch über mehr als nur Geld.


3. Welche Rolle spielt die Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist das zentrale Druckmittel, um überhaupt in die Verhandlung zu kommen. Ohne Klage besteht kein Zwang für den Arbeitgeber, eine Abfindung zu zahlen.

Erst wenn das Verfahren läuft, entsteht für beide Seiten ein Risiko – und damit der Anreiz zur Einigung.

Wichtig: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG).


4. Wie wird die Abfindungshöhe im Vergleich festgelegt?

Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben – aber bewährte Richtwerte:

  • Üblich: 0,5 bis 1,0 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
  • Einflussfaktoren:
    • Erfolgsaussichten der Klage
    • Verhandlungsgeschick
    • Prozessrisiken für den Arbeitgeber
    • Dringlichkeit einer einvernehmlichen Lösung

Neben der reinen Geldzahlung können auch weitere Punkte vereinbart werden:

  • Wohlwollendes Arbeitszeugnis
  • Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung
  • Auszahlung von Urlaub, Boni oder Restgehalt

🔹 Unser Tipp: Eine gute anwaltliche Vertretung zahlt sich aus – in Euro und Lebensqualität.


5. Vorteile und Risiken eines gerichtlichen Vergleichs

Vorteile:

  • Schnelle und verbindliche Lösung – ohne langes Gerichtsverfahren
  • Kalkulierbares Ergebnis
  • Keine öffentliche Verhandlung oder Beweisaufnahme
  • Arbeitslosmeldung oft unkomplizierter (keine Sperrzeit, wenn richtig gestaltet)

Risiken:

  • Sie verzichten auf Ihren Arbeitsplatz – auch wenn die Kündigung evtl. unwirksam war
  • Abfindung ist voll steuerpflichtig (ggf. mit Fünftelregelung)
  • Bei vorschnellem Vergleich kann Geld „liegen bleiben“

6. Unser Fazit zum Schluss

Ein gerichtlicher Abfindungsvergleich ist der häufigste Weg zur Abfindung nach einer Kündigung. Wer seine Rechte kennt und sich frühzeitig juristisch beraten lässt, kann mehr erreichen als mit vorschnellem Einlenken oder Schweigen.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder überlegen, ob sich eine Klage lohnt: Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihre Chancen und begleiten Sie durch das Verfahren – verhandlungssicher und mit dem Ziel, das Beste für Sie herauszuholen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: