Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie Arbeitgeber entscheiden, wer bei einer betriebsbedingten Kündigung gehen muss. Ein Begriff, der dabei immer wieder fällt, ist das „Kündigungsranking“. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Und ist das rechtlich zulässig? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Kündigungsranking aufgebaut ist, welche gesetzlichen Regeln gelten und wie Sie sich dagegen wehren können, wenn es unfair angewendet wird.
1. Wie funktioniert ein Kündigungsranking?
Ein Kündigungsranking ist vereinfacht gesagt eine interne Rangliste, die der Arbeitgeber erstellt, um bei einer betriebsbedingten Kündigung zu entscheiden, welche Arbeitnehmer vorrangig gekündigt werden sollen. Grundlage dafür ist die gesetzlich vorgeschriebene Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG.
Hierbei muss der Arbeitgeber folgende Kriterien berücksichtigen:
- Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten (z. B. Kinder)
- Schwerbehinderung
Alle vergleichbaren Mitarbeiter werden dabei nach Punkten bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Wer im Ranking „unten“ steht, gilt als sozial weniger schutzwürdig und ist eher von einer Kündigung betroffen.
Merksatz: Das Kündigungsranking dient der Umsetzung der Sozialauswahl und soll Kündigungen fairer machen.
2. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung
Die Sozialauswahl ist in § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Das bedeutet: Der Arbeitgeber darf nicht frei entscheiden, wen er entlässt. Vielmehr ist er verpflichtet, die sozial stärksten Arbeitnehmer zuerst zu kündigen, wenn mehrere vergleichbare Stellen wegfallen.
Die Rechtsprechung, z. B. das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 27.04.2000 – 2 AZR 607/99), hat dabei klargestellt:
Ein solches Ranking ist grundsätzlich erlaubt – muss aber transparent, sachlich begründet und korrekt durchgeführt werden. Fehler in der Bewertung können die Kündigung unwirksam machen.
Merksatz: Ohne sorgfältige Sozialauswahl ist die Kündigung oft angreifbar.
3. Risiken und Angriffsflächen
Ein Kündigungsranking kann aus Arbeitnehmersicht fehlerhaft sein, wenn z. B.:
- Falsche Daten verwendet wurden (z. B. falsches Eintrittsdatum, falsche Kinderzahl).
- Die Vergleichsgruppe zu eng oder zu weit gefasst wurde.
- Punkteverteilungen willkürlich angepasst werden.
- Schützenswerte Personen nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Das Arbeitsgericht prüft die Sozialauswahl umfassend. Hat der Arbeitgeber das Ranking fehlerhaft erstellt, kann die Kündigung vor Gericht scheitern.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie ein Kündigungsranking immer von einem Fachanwalt prüfen.
4. Unser Fazit zum Schluss
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihr Arbeitsplatz durch eine betriebsbedingte Kündigung gefährdet ist, kann ein Blick ins Kündigungsranking entscheidend sein. Fehler in der Sozialauswahl eröffnen oft Chancen, sich gegen eine Kündigung zu wehren – und im besten Fall weiter beschäftigt zu werden oder eine bessere Abfindung zu erzielen.
Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre individuelle Situation zu prüfen und Ihre Chancen realistisch einzuschätzen. Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Fragen zur Sozialauswahl haben.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: