Was ist ein Kündigungsschreiben?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie sie ein Arbeitsverhältnis rechtssicher kündigen können – oder was passiert, wenn der Arbeitgeber mit einem Schreiben kündigt. Entscheidend ist in beiden Fällen das Kündigungsschreiben. Doch was muss drinstehen? Welche Form ist vorgeschrieben? Und wann wird es überhaupt wirksam?


1. Was genau ist ein Kündigungsschreiben?

Ein Kündigungsschreiben ist ein einseitiges Schreiben, mit dem ein bestehendes Arbeitsverhältnis formell beendet wird. Es ist das zentrale Dokument einer Kündigung – egal, ob durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber. Es muss klar und eindeutig erklären, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, und zu welchem Zeitpunkt.


2. Gesetzliche Anforderungen an die Form

Das Kündigungsschreiben muss schriftlich erfolgen – so steht es ausdrücklich in § 623 BGB. Eine Kündigung per E-Mail, Fax, SMS oder WhatsApp ist ungültig.

Für die wirksame Kündigung gilt daher:

  • Sie muss auf Papier erfolgen.
  • Sie muss eigenhändig unterschrieben sein.
  • Ein „eingescannter“ oder „digitaler“ Schriftsatz reicht nicht.

🔹 Tipp: Als Arbeitnehmer sollten Sie eine Kopie Ihres unterschriebenen Kündigungsschreibens für Ihre Unterlagen behalten.


3. Inhalt: Was muss rein – was nicht?

Ein wirksames Kündigungsschreiben sollte folgende Punkte enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Adresse
  • Den Empfänger (z. B. Personalabteilung oder Geschäftsführer)
  • Den genauen Kündigungstermin (z. B. „zum 30.09.2025“)
  • Eine klare Formulierung der Kündigungsabsicht (z. B. „Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum …“)
  • Ihre Unterschrift

Was nicht zwingend erforderlich ist:

  • Eine Begründung (bei einer ordentlichen Eigenkündigung nicht notwendig)
  • Ein Hinweis auf Resturlaub, Zeugnis oder Rückgabe von Arbeitsmitteln (kann separat geklärt werden)

4. Schriftform: Warum ein Zettel mehr wert ist als eine E-Mail

Die gesetzlich geforderte Schriftform dient dem Schutz beider Seiten – sie stellt sicher, dass wirklich ernsthaft und verbindlich gekündigt wird.

Wichtig: Selbst wenn der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mündlich kündigt und beide Seiten das „so meinen“ – rechtlich ist das unwirksam. Auch wenn eine Kündigung per Mail „bestätigt“ wird, fehlt die erforderliche Form.

🔹 Tipp: Arbeitgeber, die Formfehler machen, riskieren hohe Risiken im Kündigungsschutzprozess.


5. Wann gilt das Kündigungsschreiben als zugegangen?

Ein Kündigungsschreiben wirkt erst, wenn es zugegangen ist – also wenn es in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und unter normalen Umständen zur Kenntnis genommen werden kann.

Beispiele:

  • Persönlich übergeben mit Empfangsbestätigung: sofort wirksam
  • Per Post: erst am Tag der Zustellung
  • Einwurf in den Hausbriefkasten: gilt als zugegangen, wenn mit Leerung zu rechnen war (z. B. werktags gegen 17 Uhr)

6. Unser Fazit zum Schluss

Ein Kündigungsschreiben ist mehr als nur eine formelle Geste – es entscheidet über die Wirksamkeit der Kündigung. Ob Sie kündigen oder gekündigt werden: Prüfen Sie immer genau, ob das Schreiben formgerecht ist, ob es rechtzeitig zuging und ob Sie gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten sollten.

👉 Unser Tipp: Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie das Kündigungsschreiben von einem Fachanwalt prüfen oder sich bei der Formulierung helfen. Gerade bei komplexen Konstellationen wie Sonderkündigungsschutz, Kündigung in der Probezeit oder bei Verdachtskündigungen lohnt sich professionelle Beratung.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: