Was tun bei fehlerhaftem Kündigungsgrund?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer sind zunächst geschockt, wenn sie die Kündigung in den Händen halten. Doch was, wenn der genannte Kündigungsgrund falsch, unlogisch oder sogar gelogen ist? Muss man das hinnehmen? Was können Sie konkret tun, wenn der Kündigungsgrund fehlerhaft ist – und welche Chancen bestehen, sich dagegen zu wehren?

Dieser Artikel erklärt Ihnen, wie Sie fehlerhafte Kündigungsgründe erkennen und welche Schritte Sie einleiten können, um sich erfolgreich zu wehren.


1. Woran erkennt man einen fehlerhaften Kündigungsgrund?

Nicht jede Kündigung muss einen ausführlichen Grund enthalten – aber wenn einer genannt wird, muss dieser wahr und nachvollziehbar sein. Fehlerhafte Kündigungsgründe liegen vor, wenn:

  • Tatsachen falsch dargestellt werden (z. B. angebliche Fehlzeiten, die gar nicht existieren),
  • vermeintliche Pflichtverletzungen nicht konkret belegt werden,
  • allgemeine Behauptungen ohne Beweise angeführt werden („Sie passen nicht ins Team“),
  • der Grund offensichtlich vorgeschoben ist, um z. B. einen unliebsamen Mitarbeiter loszuwerden.

In solchen Fällen kann man die Kündigung arbeitsrechtlich angreifen, insbesondere dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet (§ 1 KSchG).


2. Muss überhaupt ein Grund angegeben werden?

Im normalen Arbeitsverhältnis (außerhalb der Probezeit und bei mehr als zehn Beschäftigten) muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund haben, auch wenn er ihn im Kündigungsschreiben nicht angeben muss (§ 1 Abs. 1 KSchG).

In bestimmten Fällen – etwa bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigungmuss der Kündigungsgrund auf Nachfrage genannt werden (§ 626 Abs. 2 BGB). Wird dann ein fehlerhafter oder nicht tragfähiger Grund genannt, kann das die Kündigung zu Fall bringen.

🔹 Unser Tipp: Fragen Sie schriftlich nach dem Kündigungsgrund – gerade bei fristlosen Kündigungen. Damit sichern Sie sich wertvolle Anhaltspunkte für eine Klage.


3. Welche Rechte haben Sie bei einer fehlerhaften Kündigung?

Wenn der Kündigungsgrund nicht stimmt oder nicht ausreicht, können Sie Kündigungsschutzklage erheben. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (§ 1 KSchG). Dabei unterscheidet man drei Arten von Kündigungsgründen:

  • Verhaltensbedingt (z. B. Pflichtverletzungen),
  • Personenbedingt (z. B. Krankheit),
  • Betriebsbedingt (z. B. Wegfall des Arbeitsplatzes).

Ein fehlerhafter Kündigungsgrund liegt vor, wenn:

  • keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann,
  • die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung fehlerhaft ist,
  • keine ausreichende negative Gesundheitsprognose besteht.

Das Bundesarbeitsgericht stellt hohe Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Kündigungsgründe (vgl. BAG, Urteil vom 31.01.2019 – 2 AZR 426/18).


4. Wie kann man sich gegen eine Kündigung wehren?

Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Kündigungsgrundes haben, gilt vor allem eins: Handeln Sie schnell! Sie haben drei Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung, um Klage beim Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG).

So gehen Sie vor:

  1. Sammeln Sie Beweise (E-Mails, Arbeitsnachweise, Zeugenaussagen),
  2. Dokumentieren Sie Widersprüche in der Begründung,
  3. Lassen Sie die Kündigung von einem Anwalt prüfen, auch wenn kein Grund genannt wurde – spätestens vor Gericht muss ein tragfähiger Grund belegt werden.

In vielen Fällen kann eine Kündigungsschutzklage zur Rücknahme der Kündigung oder zu einer Abfindung führen – abhängig vom Prozessverlauf und den Erfolgsaussichten.

🔹 Unser Tipp: Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung von Details – mit einem spezialisierten Anwalt steigen Ihre Chancen erheblich.


5. Unser Fazit zum Schluss

Ein fehlerhafter Kündigungsgrund ist kein bloßes Ärgernis – er kann die ganze Kündigung kippen. Das sollten Sie sich zunutze machen. Ob der Grund falsch dargestellt wurde, vorgeschoben ist oder überhaupt nicht ausreicht: Lassen Sie Ihre Kündigung sofort prüfen. Denn: Ohne Klage keine Kontrolle durch das Gericht.

👉 Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Chancen einzuschätzen und die nötigen Schritte zu gehen – persönlich, professionell und mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: