Was tun bei Kündigung trotz besonderem Schutz?

Einleitung

Eine Kündigung ist immer ein Schock – erst recht, wenn man glaubt, besonders geschützt zu sein: während der Schwangerschaft, der Elternzeit oder bei einer Schwerbehinderung. Doch leider halten sich nicht alle Arbeitgeber an die Spielregeln. Was können Sie tun, wenn Sie trotz Sonderkündigungsschutz gekündigt werden? Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Schritte – rechtlich fundiert und klar verständlich.


1. Prüfen: Gilt für Sie ein besonderer Kündigungsschutz?

Zunächst sollten Sie klären, ob Sie tatsächlich unter einen gesetzlichen Sonderkündigungsschutz fallen, etwa:

  • Schwangere und junge Mütter (§ 17 MuSchG)
  • Eltern in Elternzeit (§ 18 BEEG)
  • Pflegende Angehörige (§ 5 PflegeZG)
  • Schwerbehinderte Menschen (§ 168 SGB IX)
  • Betriebsratsmitglieder, Auszubildende nach der Probezeit (§ 15 KSchG, § 22 BBiG)

Entscheidend ist dabei oft auch der richtige Zeitpunkt der Mitteilung (z. B. Schwangerschaft oder Antrag auf Schwerbehinderung).

🔹 Unser Tipp: Halten Sie alle Unterlagen bereit, die den Sonderstatus belegen – und informieren Sie Ihren Arbeitgeber nachweisbar und rechtzeitig.


2. Ruhe bewahren – und die 3-Wochen-Frist im Blick behalten

Wichtigste Regel nach einer Kündigung: Nicht abwarten, sondern handeln. Denn selbst wenn Sie unter Sonderkündigungsschutz stehen, müssen Sie sich innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung wehren – sonst gilt sie als wirksam (§ 4 KSchG).

Diese Frist gilt auch dann, wenn:

  • der besondere Kündigungsschutz nicht beachtet wurde, oder
  • die Kündigung klar gesetzeswidrig erscheint.

3. Formelle Prüfung: War die Kündigung überhaupt zulässig?

Besondere Kündigungsschutzvorschriften schreiben vor, dass bestimmte Behörden vorher zustimmen müssen:

  • Integrationsamt bei Schwerbehinderung
  • Aufsichtsbehörde bei Schwangeren und Elternzeit
  • Pflegebehörde bei Pflegezeit

Liegt diese Zustimmung nicht vor, ist die Kündigung in aller Regel unwirksam.

Weitere typische Fehler:

  • falsche Kündigungsfrist
  • fehlende Schriftform
  • Kündigung durch unbefugte Person

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie die Kündigung gründlich prüfen – schon ein kleiner formeller Fehler kann zur Unwirksamkeit führen.


4. Was Sie mit einer Kündigungsschutzklage erreichen können

Ziel der Klage ist in erster Linie die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung. Doch häufig ergeben sich daraus Verhandlungsmöglichkeiten:

  • Wiedereinstellung oder Weiterbeschäftigung
  • Abfindung, wenn keine Rückkehr gewünscht ist
  • Korrektes Arbeitszeugnis
  • Verlängerung der Arbeitslosengeld-Ansprüche

In vielen Fällen ist die Klage auch ein strategisches Mittel, um mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu verhandeln.


5. Wann sich eine anwaltliche Unterstützung lohnt

Die rechtliche Lage bei Sonderkündigungsschutz ist komplex – es geht um Fristen, formelle Anforderungen und strategische Entscheidungen. Ein erfahrener Anwalt kann:

  • die Wirksamkeit der Kündigung prüfen
  • die Klage einreichen und begründen
  • Ihre Chancen realistisch einschätzen
  • eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber führen

Gerade bei Sonderkündigungsschutz gilt: Je früher Sie anwaltliche Unterstützung haben, desto besser Ihre Position.

🔹 Unser Tipp: Warten Sie nicht ab – holen Sie sich sofort juristische Hilfe, wenn Sie trotz Sonderstatus gekündigt werden.


Unser Fazit zum Schluss

Eine Kündigung trotz Sonderkündigungsschutz ist oft unwirksam – aber nur, wenn Sie rechtzeitig reagieren. Die 3-Wochen-Frist ist entscheidend. Lassen Sie die Kündigung juristisch prüfen und setzen Sie Ihre Rechte durch – mit einem klaren Ziel: Sicherheit, Fairness und eine Perspektive.

Wir stehen Ihnen dabei zur Seite – mit Erfahrung, Klarheit und echter Durchsetzungskraft.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: