Was tun bei Lohnverzicht?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie einem Lohnverzicht zustimmen sollten – etwa, wenn der Arbeitgeber in finanziellen Schwierigkeiten steckt oder sich ein besserer „Teamgeist“ erhofft wird. Doch Vorsicht: Ein Lohnverzicht ist kein harmloses Zugeständnis, sondern ein tiefer Eingriff in Ihre Rechte. Wir erklären, wann ein Lohnverzicht erlaubt ist, welche Risiken bestehen und wie Sie sich dagegen absichern können.


1. Was bedeutet Lohnverzicht?

Unter einem Lohnverzicht versteht man, dass Sie freiwillig auf Teile Ihres Gehalts verzichten. Das kann dauerhaft oder befristet vereinbart werden. Grundsätzlich gilt: Ihr Anspruch auf Vergütung ist im Arbeitsvertrag geregelt (§ 611a BGB). Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.


2. Wann ist ein Lohnverzicht zulässig?

Ein Lohnverzicht ist nur wirksam, wenn er klar und eindeutig vereinbart wird – meist über eine Änderungsvereinbarung oder einen Änderungsvertrag. Es darf keine einseitige Anordnung des Arbeitgebers geben. Auch Betriebsvereinbarungen können in seltenen Fällen Lohnverzichte regeln, wenn ein Sozialplan dies vorsieht (§ 112 BetrVG).

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Eine stillschweigende Zustimmung oder „Duldung“ reicht nicht aus (BAG, Urteil vom 12.12.2001 – 5 AZR 257/00).


3. Risiken für Arbeitnehmer

Ein Lohnverzicht kann für Sie weitreichende Folgen haben:

  • Weniger Lohn bedeutet oft auch weniger Sozialversicherungsleistungen, da diese sich nach dem tatsächlich gezahlten Entgelt richten.
  • Ihre spätere Rente kann sinken.
  • Auch Ansprüche auf Abfindung oder Arbeitslosengeld können gemindert werden.

Außerdem besteht das Risiko, dass ein freiwilliger Verzicht später nicht rückgängig gemacht werden kann.

🔹 Tipp: Prüfen Sie genau, ob die versprochenen Vorteile (z. B. Sicherung von Arbeitsplätzen) realistisch sind.


4. Rückforderung von geleistetem Lohnverzicht

Haben Sie dem Lohnverzicht zugestimmt, ist eine Rückforderung nur möglich, wenn die Vereinbarung unwirksam war – z. B. weil sie überraschend, widersprüchlich oder unter Druck geschlossen wurde. Hier kann eine Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung helfen (§ 123 BGB).

Das Arbeitsgericht muss im Streitfall prüfen, ob die Einigung rechtlich Bestand hat. Häufig wird die Beweislast bei Ihnen liegen.


5. Unser Fazit zum Schluss

Was bedeutet das für Sie? Ein Lohnverzicht sollte gut überlegt sein. Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen. Wenn Ihr Arbeitgeber einen Lohnverzicht vorschlägt, holen Sie sich unbedingt rechtlichen Rat, bevor Sie unterschreiben. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und keine unerwarteten Nachteile entstehen.

Gern prüfen wir für Sie Ihre Vereinbarung zum Lohnverzicht und unterstützen Sie bei Verhandlungen oder einer möglichen Rückforderung. Kontaktieren Sie uns gern – wir helfen Ihnen weiter.

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